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Robin Wagener
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Frage von Heike R. •

Macht der Internationalen Strafgerichtshof Unterschiede bei Verfolgung von Kriegsverbrechen?

Sehr geehrter Herr Wagener,
ich relativiere keineswegs die russische Aggression, aber ich ich hätte gern eine Antwort, ohne jeglichen Verweis auf russische Verbrechen, die uns allen bekannt sind !
Da die USA das Rom-Statut über den Internationalen Strafgerichtshof nicht ratifiziert haben, können von den USA begangene Kriegsverbrechen dort nicht angeklagt werden.
quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Kriegsverbrechen_der_Vereinigten_Staaten
Warum können russische Kriegsverbrechen dort angeklagt werden, die das Rom-Statut über den Internationalen Strafgerichtshof ebenfalls nicht ratifiziert haben?

Heike R.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau R.,                 

herzlichen Dank für Ihre Frage zur Strafverfolgung Russlands durch den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH), die mich am 25.03.2023 erreichte. Grundsätzlich ist die Gerichtsbarkeit des IStGH auf vier Verbrechen beschränkt: auf den Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und seit dem 17. Juli 2018 auch auf das Verbrechen der Aggression. Eine Zuständigkeit des IStGH ist auf drei unterschiedlichen Wegen möglich. Entweder der betroffene Staat hat das Römische Statut ratifiziert oder der VN Sicherheitshart entscheidet in einer Resolution über die Zuständigkeit des IStGH. Die Ukraine nutzte die dritte Option. Sie hat mit einer sogenannten Ad-hoc-Erklärung die Zuständigkeit des IStGH des Römischen Statuts bei der möglichen Verfolgung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit seit November 2013 anerkannt. Sämtliche zum Territorium der Ukraine anknüpfbaren Vorgänge könnten daher der Untersuchung durch den IStGH unterliegen.           

Im März hat die Vorverfahrenskammer Haftbefehle gegen Russlands Präsidenten Wladimir Putin sowie die russische "Kinderrechtskommissarin" Maria Lwowa-Belowa erlassen. Gegen die beiden und weitere Personen kann also ermittelt werden, da sich die Ukraine freiwillig der Jurisdiktion des IStGH unterworfen hat. Das bedeutet, dass Kriegsverbrechen auf ukrainischem Boden vom IStGH untersucht werden können, obwohl weder die Ukraine noch Russland das Rom-Statut ratifiziert haben.

    

Mit freundlichen Grüßen

Robin Wagener

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