Wird der Aufenthaltstitel für Ukrainer nach Ablauf der Gültigkeit im z.B. März 2024 automatisch verlängert oder was müssen die Ukrainer machen?
Sehr geehrter Herr R.,
Derzeit werden Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG mit einer Gültigkeit bis zum 4. März 2024 erteilt. Der vorübergehende Schutz kann auf Vorschlag der Europäischen Kommission durch einen Beschluss des Rates der EU über den 4. März 2024 hinaus um ein Jahr verlängert werden. Dieser Ratsbeschluss ist konstitutiv für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen nach § 24 AufenthG.
Deutschland setzt sich zusammen mit praktisch allen anderen betroffenen Mitgliedstaaten dafür ein, dass der Ratsbeschluss zur Verlängerung des vorübergehenden Schutzes so schnell wie möglich beschlossen wird, um den Betroffenen und den Behörden eine gewisse Planungssicherheit zu geben.
Wird der vorübergehende Schutz über den 4. März 2024 hinaus verlängert, müssten die Titelinhaber grundsätzlich selbst "aktiv werden" und eine Verlängerung beantragen.
Mit freundlichen Grüßen
Rita Schwarzelühr-Sutter