Warum wird die "Letzte Generation" nicht als kriminelle Vereinigung verboten, obwohl diese ständig und -bisher- hauptsächlich Straftaten/Ordnungswidrigkeiten zum Erreichen ihrer Ziele beging?
Warum wurde die Organisation "Letzte Generation" trotz wiederholter schwerer Straftaten wie Sachbeschädigung, Straßenverkehrsgefährdung, Behinderung der Staatsgewalt, Belästigung, Nötigung usw. bislang nicht verboten, obwohl die Begehung dieser Straftaten offenbar für sie legitim ist?
Könnten härtere Maßnahmen ergriffen und angemessene Strafen verhängt werden, um ihre Taten wirksamer zu bekämpfen?
Warum werden die Geldquellen der Organisation nicht unterbrochen bzw. trocken gelegt, beispielsweise durch Schadensersatzforderungen, Straf- und Ordnungsgelder? Wäre es nach dem Verbot nicht auch möglich, die Geldgeber wegen der Finanzierung einer kriminellen Vereinigung anzuklagen und die Geldmittel einzuziehen?
Sehr geehrter Herr M.,
nochmals vielen Dank für Ihre Nachricht, die in meine Zuständigkeit als Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesinnenministerium liegt. Gerne können Sie diese und weitere Fragen aus dem Bereich "Inneres", die mich in meiner Rolle als Parlamentarische Staatssekretärin ansprechen, an folgendes Kontaktformular richten:
https://www.bmi.bund.de/DE/service/kontakt/buergerkommunikation/buergerkommunikation-formular-node.html
Mit freundlichen Grüßen
Rita Schwarzelühr-Sutter