Warum will das BMI plötzlich Quellen-TKÜ und Strafrechtsverschärfungen für Sprengstoff-Delikte?
Sehr geehrte Frau Schwarzelühr-Sutter,
in Ihrer Antwort vom 07.03.2023 auf eine schriftliche Frage zum Thema Geldautomaten-Sprengungen haben Sie noch folgendes geantwortet: "Für den Fall, dass die Gemeinsame Erklärung durch die Teilnehmenden des Runden Tisches nicht ausreichend umgesetzt wird [...], hält das BMI gesetzliche Verpflichtungen für erforderlich. Dabei wird es insbesondere um die gesetzliche Verpflichtung der Betreiber von
Geldautomaten gehen." (BT-Drs. 20/5942)
Nun haben ja in den ersten Monaten mehrere Landespolizeibehörden deutliche Erfolge bei der Reduzierung der Fallzahlen gemeldet, u.a. in NRW und Niedersachen.
Meine Frage ist daher: Woher kommt der Sinneswandel und warum hat das BMI nun trotzdem einen Referentenentwurf vorgelegt, um die Quellen-TKÜ für Sprengstoff-Delikte zu ermöglichen?