Sehr geehrte Schwarzelühr-Sutter, vielen Dank für Ihre Antwort! Haben Sie genauere Informationen zum "Glasfaser-Label"?
Dass der Backbonebetreiber OpenAccess anbietet, stimmt. Allerdings nur im Backbone-Bereich. Bei den Ortnetzen gibt es auf den Landkreis verteilt unterschiedliche Modelle. Dort wo ich wohne, gibt es z.B. nur einen Glasfaser-Anbieter, die Stadtwerke. Das geiche Produkt, die gleiche Leistung und der faktisch der gleiche Anbieter kostet in Konstanz 10€/Monat weniger. Wenn jemand aus Hohentengen die Preise für das gleiche Produkt mit Rheinfelden (dort gibt es OpenAccess bis zur letzten Meile, also bis zum Endverbraucher und kein Quasimonopol mehr) vergleicht, der wird noch einen größeren Preisunterschied feststellen, Was würde ein "Glasfaser-Label" für jemanden aus Hohentengen praktisch bedeuten?
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre erneute Nachfrage.
In der Tat gibt es bei den Ortnetzen auf den Landkreis verteilt unterschiedliche Modelle. Wie bereits dargelegt, entscheiden die Städte und Gemeinden im Rahmen des Backbone selbst, in welcher Form und mit welcher Geschwindigkeit sie ihre Gebiete erschließen können, um dem Ziel "Glasfaser möglichst bis in jedes Haus" Stück für Stück näher zu kommen. Im April 2019 wurde ein Vertrag mit Stiegeler IT als Betreiber des Glasfasernetzes unterschrieben. Ausbauprojekte in den Einzelgemeinden des Landkreises werden auch von anderen Unternehmen durchgeführt, so bspw. in der Großen Kreisstadt Waldshut-Tiengen von der Telekom Deutschland GmbH oder der Stadtwerke Waldshut-Tiengen GmbH.
Die Bundesnetzagentur hat mir gegenüber auf Nachfrage klargestellt, dass sie zu keiner Zeit Anbietern zu vorgegebenen Preisen Vorleistungsprodukte verkauft. Vielmehr hat sie auf der Basis des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und einer festgestellten marktmächtigen Stellung der Telekom Deutschland GmbH die Rahmenbedingungen für den Zugang von Wettbewerbern zum Teilnehmeranschlussnetz der Telekom Deutschland GmbH festgelegt.
Im Weiteren ist national zwischen verschiedenen Zugangsregimen zu unterscheiden.
Zunächst trifft das TKG Regelungen, die Unternehmen mit einer marktbeherrschenden Stellung auferlegt werden können. Dies ist derzeit im Bereich des Teilnehmeranschlussnetzes ausschließlich die Telekom Deutschland GmbH. Hier gibt die Bundesnetzagentur vor, welche Produkte die Telekom Deutschland GmbH ihren Wettbewerbern zu welchen Konditionen und Preisen anbieten muss, um Wettbewerb im Endkundenbereich zu erreichen. Im Zusammenhang mit dem Zugang zur Glasfaserinfrastruktur der Telekom Deutschland GmbH hat die Bundesnetzagentur kürzlich die beabsichtigten Regelungen vorgestellt. Auch wenn die Verpflichtungen in diesem zukünftigen Rahmen dieser mehr Gestaltungsfreiheiten belässt, bleibt die Telekom Deutschland GmbH verpflichtet, Zugänge zu ihren Glasfaseranschlüssen diskriminierungsfrei zu prozessieren. Konkrete Streitigkeiten über die Zugangsgewährung im Einzelfall wurden und werden in diesem Bereich auf der Basis von Zugangsanordnungen und Streitschlichtungen von der Bundesnetzagentur geregelt.
Eine ähnliche Zielsetzung verfolgt auch das Zugangsregime im geförderten Breitbandausbau. Hier verpflichten sich die geförderten Unternehmen im Rahmen der Zuwendungsverträge, anderen Wettbewerbern diskriminierungsfrei Zugang zu ihrem Netz anzubieten. Mit Inkrafttreten des neuen TKG zum 01.12.2021 wird diese Verpflichtung darüber hinaus gesetzlich verankert werden, die Lösung von Streitigkeiten im Einzelfall ist der Bundesnetzagentur als nationale Streitbeilegungsstelle zugewiesen.
In beiden Systemen - dem regulierten Zugang auf der Basis einer marktbeherrschenden Stellung sowie dem Zugang auf Basis einer gewährten Förderung - hängt die Inanspruchnahme eines Zugangs sowohl an der Ausgestaltung des Angebots als auch der Nachfrage nach einem solchen Zugangsprodukt. Das heißt: Ob ein Unternehmen ein grundsätzlich verfügbares Zugangsprodukt nachfragt, ist dessen individuelle Entscheidung. Insbesondere in Gebieten mit einer geringen Bevölkerungsdichte erfolgt eine solche Nachfrage aufgrund der damit verbundenen Kosten aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht.
Mit freundlichen Grüßen nach Waldshut
Rita Schwarzelühr-Sutter