Frage an Rita Schwarzelühr-Sutter von Britta E. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Faru Schwarzelühr-Sutter,
unsere Kinder müssen mit der Bahn oder mit dem Bus ca 8 km nach Waldshut fahren.
Bus und Bahn sind gleichermasen überfüllt. Im Linenverkehr sind ja im Bus Stehplätze erlaubt.
Nun hatten unsere Busse in diesem Schuljahr schon zwei Unfälle. Gestern brach sich ein Nachbarmädchen den Arm.
Im Zug gab es diese Schuljahr schon drei Pannen mit den Bremsen.
Ich frage Sie was muss den noch passieren bis unsere Kinder sicher zur Schule gebracht werden???
Im Reisebusverkehr gilt Anschnallpflicht. Ich als privat Person muss meine Kinder in geeigneten Rückhaltesysteme sicheren- nur im Schülerverkehr hägen wir der Sicherheit meilenweit hinterher.
Hier ist der Gesetzgeber gefotdert nun endlich diese Zustände zu ändern!!!!!!!
Im Moment wird sehr viel in neue Projekte für Kindrr investiert, warum schaut man nicht ,dass bestehende ungenügende Zustände erst mal angegangen werden??
Ich hoffe,dass sich diese Zustände Zeitnah ändern bevor noch schlimmerer Unfälle passieren und noch mehr Kinder zu Schaden kommen.Bis jetzt hatten wir nämlich nur Glück!!!
Mit freundlichen Grüßen
Britta Ebner
Sehr geehrte Frau Ebner,
mehr Sicherheit im Straßenverkehr ist ein wichtiges Thema und es gibt noch viel zu tun. Denn das Verkehrsklima wird von vielen als generell rücksichtslos und immer rauer bezeichnet. Der Egoismus im Straßenverkehr hat nicht ab- sondern zugenommen.
Kinder im Straßenverkehr bedürfen eines besonderen Schutzes. Auch das von Ihnen angesprochene Sicherheitsproblem in Schulbussen nehme ich ernst. Bis heute sind nach geltender Rechtslage Sicherheitsgurte in Bussen nicht vorgeschrieben, die sowohl für den Einsatz im Nahverkehr als auch für stehende Fahrgäste gebaut sind. Eine Ausrüstpflicht für Schulbusse käme nur in Frage, wenn in diesen eine Sitzplatzgarantie bestehen würde.
Nach Auskunft des Bundesverkehrsministeriums schützen Sicherheitsgurte Fahrgäste davor, aus dem Bus geschleudert zu werden, wenn dieser sich überschlägt oder umkippt. Die Gefahr aber, dass ein Bus, der im Nahverkehr eingesetzt wird, umkippt oder sich überschlägt ist im Gegensatz zu Reisebussen relativ gering. Im Übrigen dürfen Busse mit Fahrgästen, die keinen Sitzplatz haben, außerhalb geschlossener Ortschaften maximal 60 km/h fahren.
Busfahrerinnen und Busfahrer, die Schüler befördern, tragen eine hohe Verantwortung. Denn neben der normalen Aufmerksamkeit für den Straßenverkehr, werden von den Fahrerinnen und Fahrern viel Geduld und ein ruhiges und besonnenes Verhalten erwartet. Ebenso wird erwartet, dass er defensiv fährt und mit äußerster Vorsicht, langsam und jederzeit anhaltebereit an Haltestellen heranfährt. In dem Merkblatt für die Schulung von Fahrzeugführern heißt es zudem: "Fordern Sie zum Anlegen der Sicherheitsgurte bzw. zur Benutzung der Rückhalteeinrichtungen für Kindern auf".
Meiner Meinung nach wäre sicherlich das Risiko einzugrenzen, in dem mehr Schulbusse eingesetzt würden. Die Bestellung des Nahverkehrs und der Schulbusse obliegt der Landesregierung, die bisher nicht bereit ist, mehr Geld in die Hand zu nehmen, um in den Öffentlichen Nahverkehr besonders in unserer ländlichen Region zu investieren.
Als Kreisrätin werde ich das Problem auch im Ausschuss für Schulen, Kultur und Tourismus des Kreistages ansprechen und eine Verbesserung fordern.
Grundsätzlich glaube ich, dass die Verkehrssicherheit durch eine allgemeine Entschleunigung auf den Straßen gewinnen würde und damit auch mehr Sicherheit in Schulbussen gewährleistet wäre.
Mit freundlichen Grüßen
Rita Schwarzelühr-Sutter