Frage an Rita Schwarzelühr-Sutter von Norbert B. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Schwarzelühr-Sutter,
die SPD hat dieser Tage ein "Konzept" vorgestellt, wie die Kosten für eine Rechtsanspruch auf einen Kindertagesstättenplatz ab dem 1. Lebensjahr finanziert werden könnten.
Was halten Sie von einem solchen teueren "Rechtsanspruch" und den vorgestellten Finanzierungsvorschlägen?
Mit freundlichen Grüßen
N. Bernauer
Sehr geehrter Herr Bernauer,
seitdem zumindest ein Teil der CDU um Bundesministerin Dr. von der Leyen auch zu der lange überfälligen Erkenntnis gelangt ist, dass eine ein Ausbau des Betreuungsangebots dringend notwendig ist, besteht die berechtigte Hoffnung auf baldige Veränderungen. Dafür hat die SPD jetzt ein Konzept vorgelegt.
Junge Familien müssen die Möglichkeit haben, selbst auszuwählen, ob ihre Kinder zu Hause betreut werden oder in einer Einrichtung mit anderen Kindern zusammen. Mütter und Väter müssen die Chance haben, einer Erwerbsarbeit nachzugehen, wenn sie das möchten oder das Einkommen brauchen. Ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem ersten Geburtstag ist da die logische Konsequenz. Durch außerfamiliäre Kinderbetreuung verbessern wir die Bildungs- und damit Zukunftschancen der Kinder und sorgen für eine bessere Integration von Kindern aus sozial benachteiligten Familien. Damit wirklich allen Eltern eine Wahlfreiheit bekommen, werden wir uns dafür einsetzen, schrittweise die Beiträge für Kindergärten und Kitas abzuschaffen. Doch wir wollen nicht nur die Quantität der Betreuung verbessern, sondern auch die Qualität. Dazu werden wir die Erzieherinnen und Erziehern, die heute unter teilweise schlechten Bedingungen einen guten Job machen, durch (Weiter-)Qualifikation und bessere Personalschlüssel weiter unterstützen.
Sehr geehrter Herr Bernauer, Sie haben Recht damit, dass diese Ziele nicht ohne finanziellen Aufwand zu verwirklichen sind. Vom „teuren Rechtsanspruch“ möchte ich allerdings angesichts der vielfachen Vorteile nicht bezeichnen. Das vorgelegte Konzept sieht eine solide und sozial verträgliche Finanzierung vor. Durch den demografischen Wandel werden in den nächsten Jahren Mittel frei, die für Kindergeldauszahlungen eingeplant waren. Daneben planen wir, die Erhöhung des Kindergeldes einmalig zu verschieben. Dies kostet Eltern zehn Euro im Monat, bringt aber 1,8 Milliarden Euro pro Jahr. Als weiteren Teil der Finanzierung sieht das Konzept eine Modifikation des Ehegattensplittings vor. Dabei soll der Betrag, der zwischen den Ehepartnern übertragen werden kann, auf 15.000 Euro begrenzt werden. Dies betrifft Bezieher kleiner Einkommen nicht und bringt 1,9 Milliarden Euro ein. Dadurch verwenden wir Mittel, die bisher ausschließlich für die Eheförderung verwandt wurden, und verwenden diese Mittel für Bildung und Betreuung, also für die Familienförderung.
Unser Konzept verbindet den dringend erforderlichen Ausbau der Kinderbetreuung mit einer umsetzbaren und für alle Beteiligten tragbaren Finanzierung. Ich hoffe, dass sich in der nächsten Zeit Bund, Länder und Kommunen auf dieser Grundlage zu Gunsten unserer Kinder einigen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rita Schwarzelühr-Sutter, MdB