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Rita Schwarzelühr-Sutter
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Frage von Friedrich M. •

Frage an Rita Schwarzelühr-Sutter von Friedrich M. bezüglich Gesundheit

Liebe Frau Schwarzelühr-Sutter,

vor 10 Jahren war meine Gattin an Krebs erkrankt. Im Zuge dieser Geschichte gab es eine lange Informations-Kampagne meinerseits mit der Erkenntnis, Krebs ist überall, nur nicht In Banden-Württemberg. Kann sein, dass Sie sich erinnern. Eine Anfrage an unsere Abgeordneten ergab:
- CDU - keine Antwort.
- FDP - Die einschwingphase eines Gesetzes hier dauere bis zu 3 Jahre.
- SPD - Sie stellten mir die Werkzeugkiste wieder vor die Tür mit der Bitte, mich doch anderweitig schlau zu machen.
Nun, Grundtenor war, ein Gesetz zur Erstellung eines Krebsregisters in BW würde kommen. Nach einer langen Wartezeit habe ich das Thema wieder aufgenommen und bin so schlau, wie vor 10 Jahren: Es gibt noch kein, öffentlich zugängliches Krebsregister in BW, aus welchem ich entnehmen kann, welche Krebsart wo unter welchen Bevölkerungsgruppen auftritt, so wie es die anderen Bundesländer zur Verfügung stellen.

Nun bin ich auf Ihre Erkenntnisse gespannt. Werden Sie mir wieder die Werkzeugkiste vor die Tür stellen?

Mit freundlichem Gruß
Friedrich Mensing

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Mensing,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Selbstverständlich ist mir Ihre Anfrage aus dem Jahr 2007 noch bekannt. Anders, als jetzt von Ihnen suggeriert, habe ich dieser jedoch durchaus die für das Thema angemessene Aufmerksamkeit zukommen lassen.

Wie Sie meiner Antwort an Sie vom 24. April 2007 entnehmen können, hatte ich mich damals „mit der SPD-Fraktion im baden-württembergischen Landtag in Verbindung gesetzt, da Landeskrebsregister in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer fallen. Die Fraktion hat auf Anfrage von der Landesregierung die Auskunft erhalten, dass das Baden-Württembergische Krebsregister zurzeit vorbereitet und in Kürze veröffentlicht werde.

Dass sich das Landeskrebsregister im Zuständigkeitsbereich von Landesregierung und Landesparlament bewegt, hat sich jedoch auch in der Zwischenzeit nicht geändert. Doch auch jetzt, da Sie sich erneut mit dieser landespolitischen Thematik an mich als Ihre Bundestagsabgeordnete wenden, möchte ich versuchen Ihnen weiterzuhelfen.

Meine Recherche hat ergeben, dass das Krebsregister Baden-Württemberg zum 1. Januar 2009 startete. Rechtliche Grundlage ist das Landeskrebsregistergesetz (LKrebsRG). Zwischenzeitlich sind alle Ärzte und Zahnärzte an Tumorzentren, Onkologischen Schwerpunkten, an anderen Krankenhäusern und pathologischen Einrichtungen sowie alle niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte verpflichtet, neu diagnostizierte Krebserkrankungen einschließlich ihrer Frühstadien an das Krebsregister zu melden.

Aktuell befindet sich das Krebsregister Baden-Württemberg jedoch noch im Aufbau und kann entsprechend noch keine flächendeckenden Zahlen zu „Krebslandschaft“ zur Verfügung stellen. Bisher liegt ein Jahresbericht vor. Dieser bezieht sich auf das Diagnosejahr 2009. Da zu diesem Zeitpunkt nur Tumorzentren und Onkologische Schwerpunkte in die Meldepflicht einbezogen waren, sind die Daten nicht vollständig und repräsentativ und die von Ihnen thematisierte bevölkerungsbezogene Darstellung ist noch nicht möglich.

Der weitere Aufbau des Krebsregisters erfolgt stufenweise.

Mit freundlichen Grüßen
Rita Schwarzelühr-Sutter

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