Frage an Rita Schwarzelühr-Sutter von Katja R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Schwarzelühr-Sutter,
da habe ich wohl Ihr pädgogisches Geschick bislang übersehen, wenn Sei meinen, bei einem persönlichen Gespräch meine offensichtlichen intelektuellen Defizite ausgleichen zu können.
Sie schreiben:
"Bei der Abstimmung zum Antrag der Fraktion der Linken ("Wasser ist ein Menschenrecht - Privatisierung verhindern") haben wir uns der Stimme enthalten, weil er die Effekte der Richtlinie auf andere Aspekte der Daseinsvorsorge nicht thematisiert und uns daher nicht weit genug ging. "
Meine Frage, noch mal GANZ LANGSAM ZUM MITDENKEN:
Sie enthalten sich bei einem Antrag, weil dieser nicht weit genug ging. Also ist es logisch, einem Antrag nicht zuzustimmen, der das Minimum meines eigenen Antrages fordert?
Mein Verstand ist für eine derartige Logik nicht zugänglich, aber das muss ich dann wohl mit mir ausmachen.
Vielleicht haben SIe ja meine 2te Frage überlesen, es geht um die 3% Hürde für die Europawahl.
1.) Wieso setzt sich die SPD für ein Gesetz ein, welches wieder vor dem Verfassungsgericht scheitern wird, denn das Gericht hat auch damals schon "ersatzweise jede weitere Hürde" für nicht verfassungskonform erklärt?
2.) Wie werden Sie Sich bei der Abstimmung zu diesem Gesetz verhalten?
Mit freundlichen Grüssen
Katja Rauschenberg
Sehr geehrte Frau Rauschenberg,
Ihre 2. Frage zum Europawahlrecht möchte ich wie folgt beantworten:
Das Bundesverfassungsgericht hat die Fünf-Prozent-Klausel bei der Europawahl für unvereinbar mit dem Gleichheitsgrundsatz und der Rolle der Parteien im Grundgesetz erklärt. Damit gibt es bei Europawahlen in Deutschland keine Sperrklausel mehr. Im Hinblick auf den Funktionswandel des Europäischen Parlaments seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist eine Änderung geboten. Angesichts der Aufforderung des Europäischen Parlaments an die Mitgliedsstaaten zur Festlegung einer geeigneten und angemessenen Mindestschwelle machen die einbringenden Fraktionen von der von Artikel 3 des Direktwahlakts den Mitgliedsstaaten eröffneten Möglichkeit, eine Mindestschwelle für die Sitzvergabe von landesweit bis zu 5 Prozent der abgegebenen Stimmen festzulegen, Gebrauch. Unser gemeinsamer Gesetzentwurf mit den Fraktionen von CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen sieht vor, dass in Deutschland 96 Abgeordnete für das Europäische Parlament gewählt werden. Eine Drei-Prozent-Klausel wird eingeführt. Außerdem werden Rechtsschutz und Fristen für die Europawahl an die für Bundestagswahl geltenden Regelungen angepasst. Der Informationsaustausch unter den EU-Mitgliedstaaten wird neu geregelt. Diesem Gesetz werde ich zustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Rita Schwarzelühr-Sutter