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Rita Schwarzelühr-Sutter
SPD
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Frage von Robert S. •

Frage an Rita Schwarzelühr-Sutter von Robert S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau , Schwarzelühr-Sutter

wie ist Ihre Position zum Kammerzwang der Handel- und Gewerbetreibenden? Kennen Sie den Art. 9 GG?

Warum wird den Handel- und Gewerbetreibenden trotz Art. 9 GG verwehrt, aus den IHKn auszutreten, wenn sie feststellen, dass diese ihre Interessen nicht vetreten oder gar gegen ihre Interessen handeln, und selbst Kammern zu gründen und zu unterhalten, auf der Grundlage unseres Grundgesetzes mit freiwilliger Mitgliedschaft und demokratischen und mehrheitlichen Willensbildungs- und Entscheidungsfindungsprozessen auf Mitgliederebene ohne Entmündigung und Bevormundung durch weder demokratisch noch mehrheitlich “gewählte” Cliquen von Vertretern größerer Unternehmen?

Sicher verstehen Sie, dass ich nur eine Partei bzw. einen Kandidaten wählen kann, der zu unserem Grundgesetz steht und entsprechend handelt.

Über eine qualifizierte Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen,

Robert Schneider

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schneider,

vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich nach meiner Position zur Pflichtmitgliedschaft bei den Industrie- und Handelskammern (IHKs) erkundigen.

Ihre Einwände gegen eine Pflichtmitgliedschaft kann ich nachvollziehen. Oft werden berechtigte Zweifel erhoben, ob die Handelskammern das Gesamtinteresse der ihnen zugehörigen Gewerbetreibenden wahrnehmen kann, beziehungsweise ob sich ein Gesamtinteresse in allen Fällen definieren lässt. Kritisch sehe ich auch, dass die Kammern teilweise mit ihren Angeboten, zum Beispiel im Weiterbildungsbereich, in Konkurrenz mit ihren Mitgliedern treten.

Abzuwägen sind Vor- und Nachteile vor dem Hintergrund der Aufgabenwahrnehmung der IHKs. Es bleibt festzuhalten, als Selbstverwaltungseinrichtung der Wirtschaft entlasten die IHKs den Staat von einer Reihe von Aufgaben und sind deshalb erforderlich. Die Kammern betreuen über 850.000 Auszubildende, nehmen jährlich 250.000 Zwischenprüfungen und 330.000 Abschlussprüfungen in der beruflichen Bildung ab und beraten jährlich etwa 350.000 Existenzgründer. Die IHKs erteilen Auskünfte zu steuerlichen Fragen, nehmen Stellung in Fragen der Bauleitplanung und erteilen fast 200.000 Auskünfte pro Jahr zu Innovations- und Umweltfragen.

Dabei stellen die Beiträge an eine IHK kein Entgelt für individuell in Anspruch genommene Dienstleistungen dar. Sie sind eine Gegenleistung, damit die IHK die ihr übertragenen Aufgaben erfüllen kann. Das Engagement der IHKs hilft darüber hinaus Kosten, auch für die Wirtschaft, zu senken: Allein der Aufwand für die jährlichen Abschluss- und Zwischenprüfungen in den IHKs entspricht etwa 1 Milliarde Euro. Diesen Aufwand müsste sich der Staat erstatten lassen. Die Steuer- und Abgabenlast für die Wirtschaft würde wachsen und die Zahlungen an die IHKs bei weitem übersteigen.

Vor dem Hintergrund, dass die Beitragspflicht unter bestimmten Umständen ausgesetzt wird, und knapp 50 Prozent der Unternehmen keine, beziehungsweise temporär keine Beiträge bezahlen, wie zum Beispiel Existenzgründer und Kleinstgewerbetreibende, kann ich keine übermäßige Belastung kleiner und mittelständischer Unternehmen erkennen.

Auf Ihre grundsätzlichen Einwände, dass die Pflichtmitgliedschaft verfassungswidrig sei, verweise ich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Dezember 2001, indem die Pflichtmitgliedschaft nicht als prinzipiell verfassungswidrig eingestuft wurde.

Aus den oben genannten Gründen wird es nach meiner Einschätzung in absehbarer Zukunft keine Änderungen an der Pflichtmitgliedschaft geben.

Mit freundlichen Grüßen

Rita Schwarzelühr-Sutter

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