Wir verweisen gerne auf die Kontaktmöglichkeit des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
für Impfschäden gelten die Regelungen des sozialen Entschädigungsrechts. Wer durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung einen Impfschaden erleidet, erhält auf Antrag Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz. was in § 60 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ausdrücklich geregelt ist.
Die Lage ist für uns alle herausfordernd, aber die Ampel sorgt für Versorgungssicherheit.
gerade in aktuellen Zeiten darf das eigene Mitmachen bei der Energiewende nicht an unnötigen Regulierungen scheitern.
Der geringe Anteil an der Energieproduktion und die hohen Sicherheitsrisiken für den Staat begründen für uns keinen Weiterbetrieb
Tatsächlich machen Sie aber auf wachsendes Problem aufmerksam, denn politikwissenschaftliche Studien zeigen seit Jahren ein wachsendes Repräsentationsungleichgewicht im Deutschen Parlament