Wann fällt die Leistungsobergrenze von 600 Watt für Balkonkraftwerke?
Sehr geehrte Frau Lang,
Balkonkraftwerke sind eine einfache, leicht umzusetzende Möglichkeit für nahezu jeden Bürger, selbst Strom zu erzeugen und stellen einen Weg aus der derzeitigen Stromkrise dar, der weder die Umwelt belastet noch enorme staatliche Investitionen erfordert. Haushaltsübliche Steckdosen sind auf eine Belastung von 2 kwh ausgelegt. Genauso viel Leistung könnte also ein Balkonkraftwerk erzeugen, ohne dass ein Sicherheitsrisiko entsteht. Die EU stuft immerhin noch Balkonkraftwerke bis 800 Watt als systemirrelevant ein. Dennoch gilt für Balkonkraftwerke in Deutschland eine Leistungsobergrenze von nur 600 Watt. Wann wird diese sinnlose Obergrenze aufgehoben? Die Zeit wäre reif dafür.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan W.
Sehr geehrter Stephan W.,
für uns Grüne ist der Ausbau der erneuerbaren Energien das Kernelement des Klimaschutzes, das Herzstück der wirtschaftlichen Modernisierung Deutschlands und die Grundvoraussetzung für eine bezahlbare, saubere und sichere Energieversorgung.
Ihr Anliegen ist nachvollziehbar und richtig. Wir sehen aktuell keinen Grund an den 600 Watt festzuhalten, denn gerade in aktuellen Zeiten darf das eigene Mitmachen bei der Energiewende nicht an unnötigen Regulierungen scheitern. Zuständig ist hier das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz das aktuell die Abschaffung der Einspeiseleistungsbegrenzung kleiner Photovoltaik-Anlagen prüft und ob die Gründe für die Regelung fortbestehen und wie sie angepasst werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Team Ricarda Lang