Frage an René Springer von Julian S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Springer,
Ich möchte Sie etwas fragen, bzw. eine Anregung geben:
Wäre es nicht besser, anstatt Arbeitnehmer und Arbeitgeber in etwa die Hälfte des Beitrags für Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie den Arbeitgeber die Unfallversicherung in Gänze abzüglich von ihrem Einkommen zahlen zu lassen, den Betrag stattdessen vom Unternehmensgewinn abzuziehen?
Denn: wenn ein Arbeitgeber für jeden neuen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer zusätzlich die Hälfte des Beitrags bezahlen soll, ist dies doch ein negativer Anreiz, neue Leute einzustellen, da die Lohnnebenkosten je Mitarbeiter für den Arbeitgeber absolut steigen.
Würde man stattdessen den Beitrag für beide einfach vom Unternehmensgewinn abziehen, wäre der abzugebende Beitrag unabhängig von der Anzahl der Arbeitnehmer und dieses Problem weg.
Oder habe ich hier einen Denkfehler?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Allerdings würde ich Sie bitten, die Fragestellung noch einmal zu präzisieren, da ich nicht sicher bin, was genau Sie meinen. Ich danke Ihnen im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
René Springer