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René Springer
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Frage von Johann D. •

Frage an René Springer von Johann D. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrter Herr Springer,

eine generelle Frage, die Sie mir hoffentlich beantworten können:
Gibt es irgendeine Garantie dafür, dass die veröffentlichen Zahlen und Statistiken von Behörden des Staates verlässlich sind? Ich rede von Arbeitslosenstatistiken, Statistiken zum Bruttoinlandsprodukt, Kriminalstatistiken.
Haben Rechnungshöfe überhaupt eine Möglichkeit, Fälschungen bei Statistiken festzustellen? Wenn ja, wie?

Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrter Herr D.,

die amtliche Statistik folgt dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. D.h., die Wege (Erhebungsmethodik) und der Umfang (Erhebungsmerkmale) der Datensammlung sind gesetzlich geregelt. Für die Erstellung der amtlichen Statistik gelten die Grundsätze der Neutralität, Objektivität und fachlichen Unabhängigkeit. Die Gewinnung und Weiterverarbeitung der Daten erfolgt unter Verwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse unter Einsatz sachgerechter Methodik. Die statistischen Ämter des Bundes und der Länder sind gehalten, zu jeder Statistik Methoden- bzw. Qualitätsberichte zu veröffentlichen. Anhand dieser ist die Entstehung einer amtlichen Statistik für Jedermann nachvollziehbar. Eingeschränkt ist die Überprüfung des gesammelten Datenmaterials, welches die Grundlage einer jeden Statistik ist. Die Grenze der Überprüfbarkeit ergibt sich aus § 16 Bundesstatistikgesetz (statistische Geheimhaltung).

Soweit behördliche Entscheidungen auf Feststellung der amtlichen Statistik basieren, unterliegen diese Statistiken im Rahmen der Beweiserhebung auch der gerichtlichen Überprüfung. Als ein prominentes Beispiel dürfte Ihnen vielleicht die Festlegung des Hartz IV Satzes in Erinnerung sein.

Insoweit können sich natürlich auch die Rechnungshöfe mit der Validität amtlicher Statistiken auseinandersetzen und steigen insbesondere bei der Prüfung der öffentlichen Haushalte tief in deren Grundlagen (z.B. die Finanzstatistiken) ein (vgl. z.B. "Kommunalbericht 2017" des Hessischen Rechnungshofes; https://rechnungshof.hessen.de/sites/rechnungshof.hessen.de/files/content-downloads/Kommunalbericht%202017.pdf).

Mit freundlichen Grüßen

René Springer

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