
(...) Daher habe ich dafür plädiert, die Patientenverfügungen nur dann "unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung" direkt wirksam und verbindlich sein sollten, wenn zuvor der Patient mit einem Arzt die Krankheitskonstellation durchgesprochen hat und die Patientenverfügung innerhalb der letzten fünf Jahre abgefasst oder neu unterzeichnet wurde. (...) Somit kann ich jedem nur empfehlen, eine Vorsorgevollmacht auszufüllen, damit man nicht durch einen vom Gericht eingesetzten Vertreter, sondern durch einen persönlich benannten Bevollmächtigten vertreten wird. (...)