Frage an René Röspel von Ralf H. bezüglich Jugend
Sehr geehrter Herr Röspel,
Bitte klären sie mich über die Wirkungsweise des von Frau UvdL eingebrachten Gesetzesentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornographie auf.
Leider sehe ich diesen Entwurf nicht als geeignetes Mittel zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet (und im Allgemeinen) an.
Nach meinem technischen Verständnis sowie unter zu Hilfenahme aller Informationen, die ich mir zu diesem Thema beschafft habe, muß ich die Wirksamkeit der technischen Umsetzung stark anzweifeln bis ausschließen. Zusätzlich habe ich noch große Bedenken anderer Art bezogen auf diesen Gesetzesentwurf.
Daher bin ich geneigt, an der Petition gegen diesen Gesetzesentwurf teilzunehmen.
Ich würde mich sehr darüber freuen, Ihre persönliche Meinung zu diesem Thema zu erfahren, um diesbezüglich eine Entscheidung treffen zu können.
Bitte bedenken Sie bei Ihrer Antwort, dass die Mitzeichnungfrist am 16.06.2009 endet.
Hochachtungsvoll
Ralf Heinemann
Sehr geehrter Herr Heinemann,
vielen Dank für Ihre Frage vom 13. Mai 2009.
Zunächst muss ich festhalten, dass ich in keinem der Ausschüsse des Bundestages, die sich mit diesem Gesetzentwurf befassen, Mitglied bin. Insofern stütze ich mich bei meinen Ausführungen insbesondere auf die Darstellungen meiner Fachkolleginnen und -kollegen, die sich mit dem Entwurf, den technischen Voraussetzungen usw. intensiver auseinandergesetzt haben.
In einer Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion haben meine Kollegen, Monika Griefahn und Martin Dörmann erklärt: "Der Gesetzentwurf wirft zahlreiche inhaltliche und rechtliche Fragen auf, die wir in einem transparenten parlamentarischen Verfahren erörtern müssen. Damit können wir auch die in Teilen der Internet-Community aufgeworfenen Kritikpunkte, die ihren Ausdruck in einer stark beachteten E-Petition gefunden haben, angemessen einbeziehen und erörtern.
Die SPD-Bundestagsfraktion wirbt dafür, sowohl das Thema Kinderpornografie als auch das freie Internet mit der gebotenen Sensibilität zu behandeln. Der wichtige Kampf gegen Kinderpornografie im Internet und die Rechte der Internet-Nutzer müssen sich nicht ausschließen.
Im weiteren Gesetzgebungsverfahren werden wir insbesondere prüfen, an welchen Stellen der Gesetzentwurf in datenschutzrechtlicher und verfahrensrechtlicher Hinsicht verbessert werden kann." An dieser Stelle muss noch betont werden, dass sich die SPD gegen die Union mit der Forderung nach einer öffentlichen Anhörung durchgesetzt hat.
Wenn Sie schreiben, dass die Mitzeichnungsfrist für die von Ihnen in Erwägung gezogene Petition erst Mitte Juni endet, würde ich empfehlen, zunächst diese Anhörung abzuwarten. Auch ich habe noch nicht entschieden, wie ich den Gesetzentwurf abschließend bewerten werde, da ich davon ausgehe, dass, wie in der Erklärung meiner Kollegen erwähnt, durchaus auch noch Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen werden könnten.
Für mich ist klar, dass man alle Mittel nutzen muss, um gegen Kinderpornographie vorzugehen. Mit untauglichen Mitteln oder Symbolpolitik hilft man jedoch weder den Opfern noch verhindert man diese abscheulichen Straftaten. Wenn der Gesetzentwurf nach Ansicht der Experten dazu beitragen kann, gegen diese Verbrechen vorzugehen, werde ich ihn unterstützen; wenn man hingegen - wie Sie schreiben - die Wirksamkeit der technischen Umsetzung stark anzweifeln muss, wird man hier noch einmal zu überlegen haben, ob dieser Vorschlag der richtige Weg ist.
Mit freundlichen Grüßen
René Röspel