(...) erstens arbeitet die Bundesregierung nicht an einer lückenlosen Überwachung der Familien durch Ärzte, Jugendämter etc. zweitens gehören Gutachter nicht einer Sekte an drittens gibt es bei uns keine Verfahren mit Lügendetektoren und viertens ist das Cochemer Modell ein sehr sinnvolles, ich habe mich mehrfach positiv dazu geäußert, aber man kann es nicht gesetzlich vorschreiben, weil niemand gehindert werden kann, sein oder ihr Recht auch abweichend von so einer Mediation zu suchen. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Fragen und Anregungen bezüglich des Elterngeldes. Zur Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen oder steuerfreien Bezügen ist Folgendes festzustellen: Das Elterngeld ist steuerfinanziert. Bei der Frage, welches Einkommen für die Berechnung des Elterngeldes herangezogen wird, folgt es einer ganz einfachen Regel: Steuerpflichtiges Erwerbseinkommen wird berücksichtigt, steuerfreies hingegen nicht. (...)
(...) Das Elterngeld soll ausfallendes Einkommen ersetzen. Bei sehr kurz aufeinanderfolgende Geburten gibt es das Elterngeld auch länger. Ich kann mir, wenn wieder mehr Geld in den Kassen ist sehr wohl vorstellen, dass man sowohl was die Dauer des Bezugs generell, als auch, was die Frage des Zeitraums zwischen den Geburten betrifft großzügigere Regelungen trifft. (...)
(...) Für eine gute und frühe Betreuung unserer Kinder geht es also um ausreichende Quantitäten und gute Qualitäten, um Verlässlichkeit für Kinder und Eltern. (...)
(...) seit Januar 2004 zahlen die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung eine Praxisgebühr von zehn Euro beim ersten Arzt- und Zahnarztbesuch im Quartal. Die Praxisgebühr fällt nur ein Mal pro Quartal an, egal wie oft der Patient zum Arzt geht und egal wie viele Ärzte er (mit Überweisung) aufsucht. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. (...)
(...) Diese Regelung wurde durch das Bundesverfassungsgericht so festgelegt. Wir Politiker können daran nichts ändern, denn uns wurde durch das Verfassungsgericht aufgetragen, dass in allen Einkommensschichten Menschen mit Kindern bessergestellt werden müssen als Menschen ohne Kinder. Überspitzt formuliert heißt das Verfassungsgerichtsurteil für uns, dass ein Millionär mit Kindern steuerlich bessergestellt werden muss als ein Millionär ohne Kinder. (...)