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Renate Schmidt
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Frage von Andrea K. •

Frage an Renate Schmidt von Andrea K. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Schmidt,

Sie schreiben Herrn Ritter am 13.2. Folgendes:

"Die Freibeträge wurden vom Bundesverfassungsgericht auch in der Höhe festgelegt und umfassen Freibeträge für das Existenzminimum, die Betreuung und Erziehung. Die Rot-Grüne Bundesregierung hat diese zu einem Gesamtbetrag von 5808 € zusammengefasst. Setzt man einen Grenzsteuersatz von ca. 30 Prozent an, ergibt das eine monatliche Steuerersparnis von 154 €. Diese 154 € werden als Kindergeld ausgezahlt und sind also für alle Einkommensbezieher, die einen Steuersatz bis zu dieser Größenordnung haben, ein Ausgleich für zu viel gezahlte Steuern. Einkommensbezieher mit höherer Steuerbelastung bekommen den fehlenden Betrag automatisch über ihre Steuererklärung."

Bezüglich des letzten Satzes:

Meinen Sie hier mit "fehlendem Betrag", dass ein Einkommensbezieher, der mehr verdient und somit einen höheren Grenzsteuersatz hat, im Zuge des Steuerjahresausgleiches dann (über die 154,- Euro hinaus , die er ja auch monatlich bekommt) noch etwas "nachbezahlt" bekommt ?

Finden Sie es sinnvoll, dass ausgerechnet die höheren Einkommensbezieher somit mehr für Kinder bekommen ?

Ist der Aufwand gerechtfertigt ? Ist das Ihrer Meinung nach gerecht ?

Mit freundlichen Grüßen,

Andrea Kornak

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Kornak,

vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Ich hatte in meiner Antwort, die Sie zitierten nur erläutert, wie sich das Verhältnis von Kindergeld und Kinderfreibeträgen darstellt. Diese Regelung wurde durch das Bundesverfassungsgericht so festgelegt. Wir Politiker können daran nichts ändern, denn uns wurde durch das Verfassungsgericht aufgetragen, dass in allen Einkommensschichten Menschen mit Kindern bessergestellt werden müssen als Menschen ohne Kinder. Überspitzt formuliert heißt das Verfassungsgerichtsurteil für uns, dass ein Millionär mit Kindern steuerlich bessergestellt werden muss als ein Millionär ohne Kinder.
Wir Politiker müssen uns nach dem Verfassungsgerichturteil richten, egal ob wir es gerecht finden oder nicht. Ich finde es ungerecht.

Mit freundlichen Grüßen
Renate Schmidt