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Frage von Frank D. •

Frage an Renate Schmidt von Frank D. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Schmidt,
als Ministerin für Familie a.D. und da sie auch weiterhin sich ehrenamtlich für Kinder und Familie einsetzen, möchte ich Ihnen heute eine Frage stellen, die mich eigentlich schon sehr lange beschäftigt.
So weit ich weiß muß für Kinder ab dem 12. Lebensjahr Praxisgebühr und Zuzahlung zu den Medikamenten geleistet werden. Warum ist das so?

Mit freundlichen grüssen Frank Danz

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Danz,

seit Januar 2004 zahlen die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung eine Praxisgebühr von zehn Euro beim ersten Arzt- und Zahnarztbesuch im Quartal. Die Praxisgebühr fällt nur ein Mal pro Quartal an, egal wie oft der Patient zum Arzt geht und egal wie viele Ärzte er (mit Überweisung) aufsucht. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind von der Praxisgebühr und auch von er Zuzahlung für Medikamente befreit.

Sie können mir ja auf renate.schmidt@bundestag.de noch mitteilen, wie Sie darauf kommen, dass Kinder nur bis 12 Jahren befreit seinen.

Mit freundlichen Grüßen
Renate Schmidt