
(...) Für ein Kind von Arbeitslosengeld-II-Empfängerinnen und -Empfänger sind genau 2,71 Euro für Essen vorgesehen. Für eine ausgewogene Mischkost müsste es mindestens ein Euro mehr am Tag sein, ist das Ergebnis einer Studie des Forschungsinstituts für Kinderernährung (FKE) in Dortmund aus 2006. Und um am Schulessen teilzunehmen sind weitere Zuschüsse erforderlich, um allen Schülerinnen und Schülern unabhängig vom Geldbeutel mindestens eine gesunde Mahlzeit am Tag zu garantieren. (...)