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Renate Künast
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Frage von Maximilian G. •

Frage an Renate Künast von Maximilian G. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Künast

Mich beschäftigt seit einiger Zeit die Frage warum Softairwaffen, die eine Geschossenergie von unter 0,5 Joule haben alle verboten werden sollen und nicht das Waffengesetz von 0,08 Joule auf 0,5 Joule angehoben wird, da wenn dies nicht der Fall sein sollte würden tausende von Jugendliche kriminalisiert werden.
Zudem wurden Softairwaffen schon seit drei Jahren durch den BKA Bescheid aus dem Jahre 2004 an Kinder über 14 Jahren vertrieben so, dass wirklich in sehr vielen Kinderzimmern Softairwaffen stehen und durch das Verbot von solchen Softairwaffen.
Dass das führen von Softairwaffen bzw. Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit ein Risko ist ist mir bewusst darum steh ich auch voll und ganz hinter einem Verbot für die Führungen von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit.

Meine Frage ist nun was sagen sie dazu, dass tausende von Jugendliche kriminalisiert werden sofern das Waffengesetz nicht auf 0,5 Joule angehoben wird?

Mit freundlichen Grüßen

Maximilian Griebel

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Griebel,

im Auftrag von Frau Künast, danke ich Ihnen für Ihre Frage zu Softairwaffen. Ein neues Sicherheitsrisiko ist durch den legalisierten Besitz und das Führen von Anscheins- und Softairwaffen entstanden, die echten Waffen täuschend ähnlich sehen.

Derartige Waffen sind für Überfälle geeignet und kein Kinderspielzeug. Die EU-Richtlinie (88/378/EWG) zwingt uns allerdings, diese Waffen auf dem Markt zu lassen. Mit Blick darauf haben auch Bündnis 90/die Grünen letztlich der 0,5 Joule-Grenze zugestimmt. Wir haben aber angeregt, diese EU-Spielzeugrichtlinie zu ändern, die Definition Spielzeug ist hier viel zu weit gefasst. Für die Verwechslungsmöglichkeit mit einer echten Waffe ist die Mündungsenergie natürlich unerheblich.

Auch wir wollen keine Kriminalisierung im Kinderzimmer. Wir wollen aber wirksam verhindern, dass täuschend ähnliche Nachbildungen von Waffen auf der Straße mit sich geführt werden dürfen.

Mit freundlichen Grüßen,
Katrin Langenbein

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