Wird die Thematik zur Sterbehilfe im Bundestag in der Zukunft unter Einbringung neuer Anträge nochmals debattiert?
Guten Tag,
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil 2020 festgestellt hat und wie auch in ihrer Nachricht dargestellt, beinhaltet das allgemeine Persönlichkeitsrecht als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben.
Wir bedauern wie Sie sehr, dass unser Gesetzentwurf zur Neuregelung der Suizidhilfe nicht die notwendige Mehrheit gefunden hat. Eine erneute Regelung im Strafrecht in Form einer Neuauflage des schon einmal für verfassungswidrig erklärten § 217 StGB wird es aber jedenfalls auch nicht geben. Es ist nach wie vor unsere Überzeugung, dass niemand am Lebensende allein gelassen werden darf. Uns ist die Regelung der Sterbehilfe ein wichtiges Anliegen, deshalb sind wir in Gesprächen und Verhandlungen, um diese zu finden und mit Mehrheit verabschieden zu können. Einen genauen Zeitablauf können wir Ihnen noch nicht nennen.
Freundliche Grüße,
Team Künast