Wie stehen Sie zur „Impfpflicht durch die Hintertür“ weil den Menschen ansonsten das tägliche Leben erschwert werden soll. Es gibt ja Menschen, die sich aus individuellen Gründen nicht impfen lassen
Sehr geehrte Frau P.,
aktuell ist wieder ein gefährlicher Anstieg der Infektionszahlen durch die Delta- Variante des SARS-CoV2-Virus zu beobachten, von der überwiegend Menschen betroffen sind, die noch nicht geimpft wurden. Um das Auftreten schwerer Krankheitsverläufe in besonders vulnerablen Gruppen nachhaltig zu reduzieren und Kinder unter 12 Jahren zu schützen, müssen wir jetzt möglichst schnell die Impfquote erhöhen und als Gesellschaft solidarisch zusammenhalten. Eine Impfpflicht, das zeigen auch wissenschaftliche Studien, ist dabei nicht geeignet, die Impfquote nachhhaltig anzuheben. Stattdessen braucht es jetzt schnell flächendeckende und unbürokratische Impfangebote und Informationen zur Impfung. Wenn bestimmte Rechte Geimpften wieder gewährt werden, dann ist das keine Impfpflicht durch die Hintertür, sondern eine rechtsstaatliche notwendige Regelung zum Schutz von Freiheitsrechten. Bei sehr wenigen Menschen ist eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen kontraindiziert. Für diese können die Einschränkungen natürlich nicht gelten. Darin sehen wir keine Impfpflicht durch die Hintertür, sondern eine notwendige Regelung des Infektionsgeschehen zum Schutz der Gesellschaft und besonders vulnerablen Gruppen. Denn die Freiheit und das tägliche Leben schränkt zum Schluss noch viel mehr eine Erkrankung und die Verbeitung des SARS-CoV2-Virus ein.
Freundliche Grüße
Team Renate Künast