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Renate Künast
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Frage von Carsten E. •

Sehr geehrte Frau Künast, weshalb wird so vielen Menschen die im sozialen und pflegerichen Bereich tätig sind mit Kündigung gedroht, wenn sie sich nicht immunisieren lassen wollen?

Zwischenzeitlich ist schließlich erwiesen, dass die Impfung gegen Corvid in keinster Weise vor Corvid schützt und das Argument, dass dadurch der Verlauf gemildert wäre klingt eher wie ein Verkaufsargument von einen Vertreter.

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Antwort von
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Guten Tag,

es ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass die Impfung gegen das SARS-CoV2-Virus hilft, das Infektionsgeschehen zu bremsen und schwere Krankheitsverläufe deutlich zu reduzieren. Die Wahrscheinlichkeit, schwer an COVID-19 zu erkranken, ist bei den vollständig gegen COVID-19 geimpften Personen um etwa 90% geringer als bei den nicht geimpften Personen. Aussagen, dass die Impfung gegen das SARS-CoV2-Virus nicht schützen, sind falsch.

Wir sind uns bewusst, dass eine Impfpflicht einen gravierenden Eingriff in Grundrechte darstellt. Das Unterlassen von Schutzmaßnahmen für das jeweilige Individuum und die Breite der Bevölkerung beeinträchtigt allerdings auch Grundrechte. Es ist Aufgabe des Gesetzgebers in diesen Zeiten gerade auch den Schutz besonders gefährdeter Personen sicherzustellen. Zudem muss festgehalten werden, dass es zu den oft beschworenen Kündigungswellen oder Versorgungsengpässen in der Pflege aufgrund der Einrichtungsbezogenen Impfpflicht bisher nicht gekommen ist. In dem Sinne beabsichtigen wir kein Aussetzen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, zumal sie bis Ende des Jahres 2022 befristet ist. Ob die Einrichtungsbezogene Impfpflicht über diesen Zeitpunkt hinaus verlängert werden muss, hängt von dem weiteren Verlauf der Pandemie und der dann vorliegenden Impfquote ab.

Freundliche Grüße

Team Renate Künast

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