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Renate Künast
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Frage von Irene L. •

Die Hinweisgeberschutz-Umsetzung aus der EU-Richtlinie ist noch offen, wie schaffen wir die Rettung von Edward Snowden (und der nach ihm kommenden Verfassungsverteidiger) hier in Berlin ?

Werden Sie im Rechtsausschuss nach der 2. Anhörung den Entwurf noch nachbessern? „Ein Edward Snowden wäre mit diesem Gesetz immer noch nicht geschützt. Es geht um Zivilcourage. Es kann nicht sein, dass es Deutschland so schwer fällt, diese Menschen zu schützen. Das ist einer Demokratie und eines Rechtsstaats unwürdig.“ (Louisa Schloussen, Transparency International, in der Anhörung). Ich habe Ihren Namen auf dem besseren Gesetz-Entwurf von 2014 gesehen (Drucksache 18/3039), - für mich hängt alle Glaubwürdigkeit davon ab, dass hier endlich gilt: "Pressefreiheit umfasst auch die Freiheit, Missstände aufzudecken, ohne Nachteile und Gefahren befürchten zu müssen." Mir würde auch der eine Satz genügen, wenn er denn dann gilt. Ihnen nicht? Wie retten wir den Menschenrechtsverteidiger Edward Snowden aus Putins Russland, wenn nicht mit Whistleblowerschutz in Berlin? Lernen wir denn nicht aus unserer Geschichte?

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Bündnis 90/Die Grünen

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Mit der Verabschiedung des Hinweisgeberschutzgesetzes am 11.05.2023 hat der Bundestag die EU-Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Dabei sieht das Gesetz nicht nur Schutz bei Verstößen gegen das EU-Recht vor, sondern auch bei Verstößen gegen nationale Vorschriften. Zudem müssen Unternehmen und Behörden interne Meldestellen einrichten, die Hinweise annehmen und untersuchen, auch im Bundesamt für Justiz wird eine Meldestelle eingerichtet. Auch soll die Hinweisgabe anonym stattfinden können. Mit diesem Gesetzesentwurf sollen Hinweisgebende besser geschützt werden.

Weiterführend der Link zum Hinweisgeberschutzgesetzes:

https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/140/VO.html

Freundliche Grüße,

Team Renate Künast

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