Frage an Renate Künast von Sandra M. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Künast,
in unserem Strafgesetzbuch,sind "Unternehmen" welche den bestand unserer Bundesrepublik respektive seiner Bundesländer,gefährden..als Hochverrat definiert und mit der androhung von Gefängnisstrafen von 10 Jahren bis Lebenslänglich belegt.
Grundlage dafür sind aber Kriegsvorbereitung/Kriegsauslösung.
Dazu nun meine Frage ans Sie..
Sehe ich es falsch,das auch andere "Unternehmen" den bestand unserer Bundesrepublik bzw. seiner Länder gefährden können??
habe ich Sie und Herrn Kuhn,falsch verstanden als sie hinsichtlich der bankenrettung sagten,das die >Rettung Systemischer Banken< erfolgen "Muss" um unsere Wirtschaft..die arbeitsplätze und Sozialen Systeme,zu erhalten??
Sehe ich es da falsch,wenn die drei genannten Faktoren..den "bestand" unserer Bundesrepublik darstellen??
Wenn ich nicht ganz daneben liege,mit meinen fragen..hier die abschlussfrage..
besteht seitens der Grünen,evtl. der grundgedanke,nicht nur Manager gehälter zu begrenzen,sondern auch jene Manager,welche durch ihre geschäfte den bestand der Bundesrepublik gefährden/gefährdeten,mit einer erweiterung der strafrechts paragraphen daran zu erinnern,welche Pflichten ihre Funktionen als Vorstände beinhalten und das auch "Echte" Harte" strafen drohen wenn sie diesen Verpflichtungen nicht nachkommen??
Mit freundlichen Grüßen,
Sandra Müller
Sehr geehrte Frau Müller,
vielen Dank für Ihre Mail. Hinsichtlich der Frage, ob die Rettung von systemisch wichtigen Banken prinzipiell richtig ist, haben Sie Fritz Kuhn und mich richtig verstanden. In der Krise ist der Staat gezwungen, die Verantwortung zu übernehmen und die Finanzmärkte wieder zu stabilisieren. Würde man beispielsweise die HRE einfach pleite gehen lassen, wären die Folgen für die SteuerzahlerInnen vermutlich teurer als ihre Rettung. Es geht bei der HRE-Rettung nicht darum, Bankern oder Aktionären etwas Gutes zu tun, sondern um die Stabilisierung der Finanzmärkte.
Die Bundesregierung muss dafür sorgen, dass die Rettung von Banken die Bürgerinnen und Bürger so wenig wie möglich belastet und die heute junge Generation nicht auf einem riesigen Schuldenberg sitzen bleibt. Bei der Bankenrettung muss deshalb gelten: Staatshilfe nur mit Gegenleistung.
Wir Grüne haben uns seit Verabschiedung des Rettungspakets im Herbst 2008 für die Möglichkeit einer (Teil-)Verstaatlichung eingesetzt. Doch die Bundesregierung - allen voran die Union im Konzert mit Peer Steinbrück - hat sich viel zu lange geweigert, wirkungsvoll durchzugreifen. Mit der HRE-Verstaatlichung gesteht die Bundesregierung nun ein, dass ihre Strategie gescheitert ist.
Wir Grüne setzen uns für die Ausweitung der Haftungspflicht für Manager ein. Managerhaftpflichtversicherungen sollten immer eine Selbstbeteiligung der Manager umfassen und der Manager soll die Versicherung aus der eigenen Tasche bezahlen. Zudem fordern wir, dass die zivilrechtliche Haftung auch dann greift, wenn der Manager von Amts wegen von der Fehlerhaftigkeit der Information hätte wissen müssen. Um fahrlässige Manager leichter zur Verantwortung ziehen zu können, wollen wir Schwerpunktstaatsanwälte einrichten. Wir wollen zudem die steuerliche Abzugsfähigkeit von Managergehältern auf 500.000 Euro und von Abfindungen auf 1 Mio. Euro begrenzen. Neben einer Erfolgsbeteiligung für Vorstände sollen sie zukünftig auch an den Verlusten des Unternehmens beteiligt werden. Mit diesen Maßnahmen wollen wir das Verantwortungsbewusstsein der Manager stärken und ihr Handeln auf den langfristigen Erfolg ihres Unternehmens ausrichten.
Mit freundlichen Grüßen
Renate Künast
Sehr geehrte Frau Müller,
vielen Dank für Ihre Mail. Hinsichtlich der Frage, ob die Rettung von systemisch wichtigen Banken prinzipiell richtig ist, haben Sie Fritz Kuhn und mich richtig verstanden. In der Krise ist der Staat gezwungen, die Verantwortung zu übernehmen und die Finanzmärkte wieder zu stabilisieren. Würde man beispielsweise die HRE einfach pleite gehen lassen, wären die Folgen für die SteuerzahlerInnen vermutlich teurer als ihre Rettung. Es geht bei der HRE-Rettung nicht darum, Bankern oder Aktionären etwas Gutes zu tun, sondern um die Stabilisierung der Finanzmärkte.
Die Bundesregierung muss dafür sorgen, dass die Rettung von Banken die Bürgerinnen und Bürger so wenig wie möglich belastet und die heute junge Generation nicht auf einem riesigen Schuldenberg sitzen bleibt. Bei der Bankenrettung muss deshalb gelten: Staatshilfe nur mit Gegenleistung.
Wir Grüne haben uns seit Verabschiedung des Rettungspakets im Herbst 2008 für die Möglichkeit einer (Teil-)Verstaatlichung eingesetzt. Doch die Bundesregierung - allen voran die Union im Konzert mit Peer Steinbrück - hat sich viel zu lange geweigert, wirkungsvoll durchzugreifen. Mit der HRE-Verstaatlichung gesteht die Bundesregierung
nun ein, dass ihre Strategie gescheitert ist.
Wir Grüne setzen uns für die Ausweitung der Haftungspflicht für Manager ein. Managerhaftpflichtversicherungen sollten immer eine Selbstbeteiligung der Manager umfassen und der Manager soll die Versicherung aus der eigenen Tasche bezahlen. Zudem fordern wir, dass die zivilrechtliche Haftung auch dann greift, wenn der Manager von Amts wegen von der Fehlerhaftigkeit der Information hätte wissen müssen. Um
fahrlässige Manager leichter zur Verantwortung ziehen zu können, wollen wir Schwerpunktstaatsanwälte einrichten. Wir wollen zudem die steuerliche Abzugsfähigkeit von Managergehältern auf 500.000 Euro und von Abfindungen auf 1 Mio. Euro begrenzen. Neben einer Erfolgsbeteiligung für Vorstände sollen sie zukünftig auch an den Verlusten des Unternehmens beteiligt werden. Mit diesen Maßnahmen wollen
wir das Verantwortungsbewusstsein der Manager stärken und ihr Handeln auf den langfristigen Erfolg ihres Unternehmens ausrichten.
Mit freundlichen Grüßen
Renate Künast