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Renate Künast
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Heike W. •

Frage an Renate Künast von Heike W. bezüglich Soziale Sicherung

Wir haben eine Petition zur Verlängerung von Kindergeld für Studenten und Auszubildende bei change.org gestartet. http://chng.it/WJgJY54ZKP und im Petitionsausschuss eingereicht!
Pandemiebedingt wurde eine Verlängerung der Regelstudienzeit beschlossen, die Höchstdauer von Bafög Bezug wurde angeglichen. Das Kindergeld muss nachziehen da sonst Studierende die keinen Baföganspruch haben benachteiligt werden. Aufgrund der Corona Pandemie haben fast alle Bundesländer für das SS 2020 sowie für das WS 2020/21 beschlossen, die Regelstudienzeit zu verlängern. Die BAföG-Förderungshöchstdauer wurde dementsprechend erhöht.
Für das kommende Sommersemester, das am 12. April 2021 beginnt und am 17. Juli endet, werden die gleichen Einschränkungen wie für das vergangene Jahr gelten. Dies führt viele Studenten und Auszubildende an die Grenzen der finanziellen Belastung und somit häufig zu Studienabbrüchen. Die angebotenen Corona-Hilfen können diese finanzielle Notlage nicht abdecken. Eine Verlängerung des Kindergeldanspruchs kann viele Studenten davor bewahren in finanzielle Not zu geraten. Können und werden Sie und Ihre Partei sich dafür einsetzen, Studierende zu unterstützen?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Weber,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie auf die schwierige Situation von Studierenden in der Coronakrise und auf die Petition zur Verlängerung des Kindergeldbezuges für Studierende und Auszubildende aufmerksam machen.

Wir wissen aus vielen Gesprächen mit Studierenden und Auszubildenden, wie belastend die pandemiebedingten Einschränkungen gerade für junge Menschen in Ausbildung sind. Der eingeschränkte Zugang zu Hörsälen und Bibliotheken, verschobene Prüfungen und fehlender persönlicher Austausch mit Lehrenden und Mitstudierenden erschweren den Weg zum erfolgreichen Studienabschluss und verlangen jungen Menschen auch persönlich viel ab. Dazu kommen nicht selten finanzielle Sorgen.

Die grüne Bundestagsfraktion hat sich deshalb seit Beginn der Pandemie intensiv dafür eingesetzt, dass jungen Menschen aus der Krise keine finanziellen Nachteile entstehen dürfen. So haben wir die zuständige Bundesbildungsministerin Anja Karliczek gemeinsam mit den grünen Wissenschaftsministerinnen in Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg immer wieder mit Nachdruck aufgefordert, die unzureichenden Überbrückungshilfen für Studierende durch ein wirkungsvolles und sozial gerechtes Nothilfe-BAföG zu ersetzen. Das CDU-geführte Bundesbildungsministerium hat diese Initiativen bisher leider nicht aufgegriffen.

Die Anpassung der Regelstudienzeit und die entsprechende Erhöhung der BAföG-Förderdauer waren aus unserer zwar ein richtiger Schritt. Dies reicht aber bei Weitem nicht aus, um allen Studierenden die notwendige Sicherheit in der Ausbildung zu gewährleisten.

Eine Verlängerung des Kindergeldbezuges bis zum 27. Lebensjahr mag auf den ersten Blick hilfreich erscheinen, um Studierenden ohne Anspruch aus BAföG-Förderung auch nach dem 25. Geburtstag in der Krise etwas unter die Arme zu greifen. Die strukturellen Probleme der staatlichen Studienfinanzierung würde ein solcher Schritt aber nicht lösen.

Vor diesem Hintergrund und von der Überzeugung getragen, dass Studierende und Ausbildende auch unabhängig von der Pandemie besser auf ihrem Weg ins Berufsleben unterstützt werden müssen, haben wir im Sommer 2020 ein Konzept für ein grundlegendes Update der staatlichen Studienfinanzierung erarbeitet, die grüne Grundsicherung für Studierende und Auszubildende.

Das Konzept umfasst und kombiniert zwei Bausteine: den Garantiebetrag und den Bedarfszuschuss. Den Garantiebetrag von monatlich 290 Euro erhalten alle Studierenden und Auszubildenden bis zum 25. Geburtstag. Er tritt an die Stelle des heutigen Kindergelds, wird jedoch direkt an Studierende und Azubis überwiesen.

Der zweite Baustein ist der Bedarfszuschuss. Er wird bedarfsabhängig gezahlt, je nach Einkommens- und Vermögenssituation der Eltern sowie der Studierenden. Die maximale Höhe des Bedarfszuschusses richtet sich nach den Hartz-IV Regelsätzen, für Erwachsene sind dies aktuell 432 Euro. Analog zur schrittweisen Anhebung der Regelsätze im Rahmen der grünen Garantiesicherung wird auch der Bedarfszuschuss angehoben, so dass Studierende am Ende bis zu 603 Euro erhalten können. Bei Studierenden unter 25 Jahren wird der Garantie-Betrag von 290 Euro mit dem Bedarfszuschuss verrechnet.

Von diesem Konzept würden Studierende und Auszubildende auch in der aktuellen Coronakrise maßgeblich profitieren. Denn sie hätten am Ende deutlich mehr Geld im Portemonnaie, um sich sorgenfrei auf das Wesentliche zu konzentrieren – das Lernen für ihre persönliche Zukunft.

Wir freuen uns, Sie in unserem Engagement für eine faire, auskömmliche und gerechte Studienfinanzierung an unserer Seite zu wissen und versichern Ihnen, dass wir uns im Bundestag auch weiterhin nach besten Kräften für die Interessen junger Menschen in Ausbildung einsetzen werden.

Alle weiteren Informationen finden Sie hier:

https://www.gruene-bundestag.de/themen/bildung/den-kopf-frei-haben-fuer-beste-bildung

https://www.gruene-bundestag.de/files/beschluesse/beschluss-studierendengrundsicherung.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Team Renate Künast

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