Frage an Renate Künast von Heike S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Künast,
Am 25.7.07 beantwortete Frau Katrin Langenbein in Ihrem Auftrag eine Frage zu Hartz IV.
Dabei wurde unter anderem geschrieben," daß Frauen nicht länger als "abgeleitete Wesen" definiert werden, finanziell abhängig vom Partner....
Die Regelleistung muß deshalb unabhängig vom Einkommen des Partners gewährt werden."
In immer mehr Ehen ist es der Mann, der ohne Einkommen dasteht, Arbeitslosengeld nicht gewährt wird bzw. ausläuft und für Hartz IV verdient die Frau 1,70 Euro zuviel. Was ist mit diesen Männern? Vom Ego mal ganz abgesehen, diese Männer leiden enorm unter der Nichtsnutzigkeit.
Inzwischen sind 2 Jahre ins Land gezogen, aber in dieser Richtung hat sich noch nichts getan.
Wird der Gedanke der einkommensunabhängigen Regelleistung weiter verfolgt?
Ich danke Ihnen im vorraus.
Sehr geehrte Frau Schmidt,
vielen Dank für Ihre Frage.
Wir setzen uns weiterhin für individuelle Ansprüche beim ALG II und eine eigenständige Existenzsicherung ein. Damit würde das Konzept der Bedarfsgemeinschaft, also die Anrechnung des Einkommens eines Partners auf die Ansprüche des anderen Partners aufgehoben. Wie Sie richtig schreiben, ist das ggf. auch für Männer ein Problem. Noch häufiger sind davon aber Frauen betroffen, die keine eigenständige Existenzsicherung haben.
Generell setzen wir uns für die Erhöhung des Schonvermögens im Alter und die Erhöhung des Regelsatzes auf 420 Euro ein.
Mit freundlichen Grüßen
Renate Künast