Frage an Renate Harant von Peter H. bezüglich Recht
Werte Frau Harant,
1991 hat der Bundestag die Dauer der Überprüfung von Mitarbeitern im öffentlichen Dienst, auf Grundlage des Stasiunterlagengesetzes, aus gutem Grund auf 15 Jahre begrenzt. Zum Rechtsstaat gehört der Rechtsgedanke der Verjährung im Strafrecht wie im Zivilrecht. Selbst die Tatbestände der gefährlichen Körperverletzung oder der schweren Freiheitsberaubung verjähren nach zehn Jahren. Bei schwerer Vergewaltigung ist die Tat ebenfalls nach zehn Jahren verjährt und darf bei einer Einstellung in den öffentlichen Dienst nicht einmal geprüft und ermittelt werden. Auch dort gibt es immer Betroffene, die diese Verjährung nicht verstehen. Der Rechtsstaat hat sie dennoch beschlossen.
Es wird überprüft ohne Verdacht, und das mindestens noch bis Ende dieses Jahres obwohl es hier in der Regel lediglich um Moral und nicht um Straftaten geht.
Ich sage: Nein denn eine weitere Verlängerung über das Jahr 2011 hinaus verstößt deutlich gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, da jede Überprüfung einen gravierenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Individuums darstellt und dieser Eingriff nun nach 20 Jahren für Verhaltensweisen, die noch viel länger zurückliegen können, nicht mehr zu rechtfertigen ist. Denn wer überprüft die "Informellen Staatsschützer" die das Verbot der NPD durch ihren Verbleib in dieser verhinderten und immer noch verhindern?
Würden Sie diese meine Sicht der Problematik teilen?
Mit freundlichen Grüßen
Peter Heimann
Sehr geehrter Herr Heimann,
es ist in der Tat Zeit, über eine weitere Verlängerung der Stasi-Überprüfung nachzudenken. Es erscheint mir fraglich, ob hier eine Verlängerung angebracht ist, obwohl sogar bei schweren Straftaten anders gehandelt wird. Soweit ich weiß, ist in dieser Frage der Bundestag zuständig. Erlauben Sie mir noch den Hinweis, dass der Vergleich mit dem Verfassungsschutz hinkt.
Mit freundlichen Grüßen
Renate Harant