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Reinhard Löffler
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Frage von Martin S. •

Frage an Reinhard Löffler von Martin S. bezüglich Recht

„Das Heil aller Demokratien hängt von einer geringfügigen technischen Einzelheit ab – dem Wahlrecht. Alles andere ist sekundär.“ (José Ortega y Gasset).

Letzte Woche wurde im Landtag beschlossen, das ungerechte Auszählungsverfahren nach d´Hondt durch das etwas weniger ungerechte Auszählverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers zu ersetzen, dennoch aber die wenig nachvollziehbare Unterverteilung der Parteimandate auf die Regierungsbezirke zu belassen - mit Wirkung ab der Landtagswahl 2011!
Es bleibt aber bei mehreren eklatanten "Ungerechtigkeiten":
-Der Wähler hat (im Gegensatz zu BT-Wahl u. Wahlen anderer Bundesländern) in 3 Wochen und auch zukünftig nur eine Stimme für Partei und Wahlkreiskandidat. Er muss also den Spagat der Verquickung von ohnehin schwieriger Entscheidung für ein Parteiprogramm mit der Bevorzugung eines Wahlkreiskandidaten schaffen!
2) Im kommunalen Wahlrecht z.B. hat der Wähler in Ba-Wü mit seiner Möglichkeit zu Panaschieren u. zu Kummulieren einen viel größeren Einfluss auf die unter weitgehendem Ausschluss der Öffentlichkeit zustandegekommenen Listen- und Kandidatenvorschläge der Parteien.
3) Im Landtagswahlrecht hat eine Stimme für eine Partei/einen Kandidaten aus einem relativ kleinen Wahlkreis nur eine geringere Erfolgsaussicht, einen Kandidaten, der das Direktmandat verfehlt, "durchzukriegen", weil bei der Verteilung der Zweitmandate die absoluten Wahlergebnisse in den Wahlkreisen ausschlaggebend sind.

Meine Fragen:
1) Wie denken Sie über die Gerechtigkeit des Landtagswahlrechtes?
2) Was haben Sie evtl. für Änderungsvorschläge?
3) Wie werden Sie zukünftig in Partei, Fraktion, Landtag, sonstwo diesbezüglich handeln?

Ich erlaube mir noch einen Schlussgedanken: Die Politik-, Partei- u. Wahlverdrossenheit großer Teile des Volkes kann man nicht dadurch eindämmen, dass man es dem Wähler so einfach wie möglich macht. Gibt man ihm bei der Wahl die Möglichkeit, seinen Willen differenziert auszudrücken, dann wird er dies auch tun.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schubert,
jeder Bürger hat eine Stimme. Was ist daran ungerecht. Die Entscheidung wird durch ein differenziertes Auswahlsystem auch nicht besser.
Bei der Kommunalwahl nehmen nur ganz wenige Menschen die Möglichkeit von Kummulieren und Panaschieren in Anspruch. Die meisten Stimmzettel werden einfach so in die Urne geworfen. Außerdem ist die Fehlerzahl (d.h.. ungültige Stimmen) recht hoch.
Ich habe keine Änderungsvorschläge hinsichtlich des Landtagswahlrechts.
mfg
RL

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