Würden sie sich im Falle einer Wahl dafür einsetzen die Rahmenbedingungen mindestens für eine freiwillige Einigung auf ein Doppelresidenzmodell für Trennungskinder und deren Eltern zu schaffen?
Unser gemeinsames Kind wird auch nach der Trennung zu gleichen Teilen von der Mutter und mir, dem Vater betreut. Wir haben uns hier selbstständig auf ein paritätisches Wechselmodell geeinigt, unter anderem deshalb, weil dies aus erziehungspsychologischer Sicht als vorteilhafter gilt, was zahlreiche Langzeitstudien, u.a. aus Australien, Neuseeland und Belgien, wo dieses Modell der Standard ist, belegen. Ein solches Modell ist in Deutschland nicht gesetzlich geregelt.
Ein Problem besteht unter anderem darin, dass unsere Tochter nur einen gemeldeten Wohnsitz haben kann, da anders als in allen anderen westeuropäischen Ländern, kein Doppelresidenzmodell vorgesehen ist. Das hat u.a. zur Folge, dass nur bei einem Elternteil, trotz gleichem zeitlichen und finanziellen Aufwand das eigene Kind in der Steuerklasse berücksichtigt wird.
Sehr geehrter Herr T.,
Sie richten Ihre Anfrage an eine in diesem Punkt inkompetente Adresse. Ich bin als Außenpolitiker tätig und als Handelspolitiker und habe viele industrie- und wirtschaftspolitische Themen bearbeitet und traue mir auch zu manchen ökologischen und klimapolitischen Fragen ein Urteil zu, aber Familienrecht und Kinderpolitik gehören nicht zu meinen Kompetenzfeldern. Ich könnte nun natürlich bei einer auf diesem Gebiet kompetenteren Kollegin oder einem Kollegen um das Entwerfen einer Antwort bitten und Ihnen diese dann zuschicken; dann würde ich aber bloß ein Briefträger sein. Warum wenden Sie sich nicht z. B. an Ekin Deligöz, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen? Hier ihre Kontaktdaten: T: 030 / 227 - 71506, E-Mail: ekin.deligoez@bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Bütikofer