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Reinhard Bütikofer
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Frage von Jerome S. •

Wie stehen Sie zu einer möglichen Rücknahme der "Tethered-Caps" (32019L0904 Artikel 6)

Die Kappen sind unglaublich nervig. Beim direkten trinken stört die Kappe entweder an der Nase oder bringt direkt die Flüssigkeit an Kinn, Bart oder Wange. Beim Einschütten in ein Glas muss man den Deckel festhalten, damit dieser nicht dreht und die Flasche in eine Gießkanne verwandelt, die alles außer dem Glas trifft.
Abreißen des Deckels sorgt dann für Unmut, weil einige nicht so entworfen sind noch als Verschluss zu funktionieren wenn sie abgerissen sind. Mal davon abgesehen, dass dies sowieso den Zweck der Verordnung umgeht.
Zudem kommt noch, dass ich z.B. 70km entfernt vom nächsten Meer bin und deshalb den Einfluss der hier verkauften Flaschen für gegen 0 tendierend halte.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr S.,

ich kann verstehen, dass Sie die Erfahrung mit „Tethered-Caps“ als störend empfinden. Flaschen, die im Inland verkauft werden, können aber nicht von den Designanforderungen ausgenommen werden. 

Untersuchungen zeigen, dass Plastikverschlüsse zu den schädlichsten Plastikartikeln gehören, die in der Natur landen: 

https://seas-at-risk.org/members-news/over-10000-beverage-bottle-caps-collected-and-analysed-from-the-dutch-coast/

Um Kunststoffabfälle und -verschmutzung zu reduzieren und ein hochwertiges Recycling zu ermöglichen, muss daher sichergestellt werden, dass diese Verschlüsse an der Flasche verbleiben. 

Die Vorschrift, dass die Verschlüsse an der Flasche verbleiben müssen, stammt aus der SUPD-Richtlinie (Artikel 6): 

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass in Teil C des Anhangs aufgeführte Einweg-Kunststofferzeugnisse mit Verschlüssen und Deckeln aus Kunststoff nur dann in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn die Verschlüsse und Deckel während der Phase der bestimmungsgemäßen Verwendung der Erzeugnisse auf den Behältern befestigt bleiben.

Die Verordnung tritt am 3. Juli 2024 in Kraft, aber die Hersteller beginnen bereits mit ihrer Umsetzung.

SUPD: https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2019/904/oj

Meines Erachtens sind die Hersteller die richtigen Adressaten für Ihr Anliegen. Wenn Sie mir Hersteller benennen, um deren Produkt es geht, schreibe ich denen gerne. Das können Sie natürlich auch selbst tun.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Bütikofer