Ich wohne in NL und arbeite in D. Ich bin in D voll steuerpflichtig. Warum bekomme ich nicht die EEP? Mit welcher Begründung?
Sehr geehrter Frau H.,
die Bundesregierung hat die einmalige Energiepauschale in Höhe von 300 Euro für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen beschlossen. Nachdem zunächst GrenzgängerInnen die Pauschale nicht erhalten sollten (https://dserver.bundestag.de/btd/20/017/2001765.pdf, S. 24), wurde mittlerweile vom Bundesfinanzministerium der Anspruch im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG) bestätigt.
Das Bundesministerium für Finanzen teilte auf Anfrage der Bundestagsabgeordneten Rita Schwarzelühr-Sutter mit, dass die EEP im Rahmen der Einkommenssteuerveranlagung beim zuständigen Finanzamt beantragt werden kann. GrenzgängerInnen erhalten sie im Rahmen ihrer Einkommensteuerveranlagung.
Anbei finden Sie den Link zu dem weiterführenden Artikel:
https://xn--schwarzelhr-sutter-u6b.de/die-energiepauschale-gibt-es-auch-fuer-grenzgaenger/
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Bütikofer