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Reinhard Bütikofer
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Frage von Jasper S. •

40 qm Wohnung, alle 2 Tage und Nächte nur genutzt, Abschlag Fernwärme neu 160 Euro pro Monat - Wie erklären Sie das?

Wie erklären Sie das?Bisher war der Fernwärmeabschlag in Höhe von 50 Euro komplett ausreichend, jetzt sollen es ab sofort 160 Euro monatlich sein. Wann erklären Sie bestehende Verträge zu sofort kündbar und bestimmen, dass es keinen Wärmeanbieterzwang mehr geben darf (ab sofort) und selbst dann, wenn im Mietvertrag vereinbart wurde, dass man einen bestimmten Anbieter zu nehmen hat, wann erklären Sie, dass man das als Mieter sofort kündigen kann ohne Konsequenzen? Sonst bleibt nur noch Transferleistung oder Wohnung kündigen und obdachlos sein, dort gibt es keinen Stromabnahmezwang und keinen Wärmeabnahmezwang bzw. Warmwasserabnahmezwang. Arme Vermieter, den Schimmel und Gammel in den Wohnungen ab Winter 2022 sieht man jetzt schon voraus. Wer vermieterseits nicht an Anbieter gebunden ist, kann Fern-/Wärme-Wasser wohl kündigen/wechseln aber MUSS einen neuen haben. WARUM. Man kann Wasser aus der Quelle draussen besorgen-kostenlos.!Ebenso Strom. Will man keinen wird man zwangsangemeldet.!

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr S.

ich kann Ihre Frustration verstehen. Seit dem völkerrechtswidrigem Angriff von Russland auf die Ukraine befinden wir uns in einer besonderen Lage. Putin benutzt Energie als Waffe und die EU und die Bundesregierung tun alles dafür, dass Energiekosten bezahlbar bleiben.

Mit den von der Bundesregierung beschlossenen Abwehrschirmen zur Strom- und Energiepreisbremse werden die Beiträge auch für BezieherInnen von Fernwärme ab März 2023 niedriger, wobei die Regelung rückwirkend ab Januar gilt und höhere Beiträge im Januar und Februar in nachfolgenden Zeiträumen verrechnet werden. Im Dezember gibt es eine einmalige Soforthilfe für Gas- und FernwärmekundInnen, außerdem gibt es in diesem Monat keine Verpflichtung, die Abschläge zu zahlen. Dennoch gezahlte Beiträge müssen Energielieferanten auch hier in der nächsten Nebenkosten-Abrechnung verrechnen. 

 

Konkret werden durch die Deckelung bei der Fernwärme 80 Prozent des Verbrauchs auf 9,5 Cent je Kilowattstunde begrenzt. Somit sind nur die Personen für die verbleibenden 20 Prozent von den neuen Preisen betroffen, die mehr als 80 Prozent ihres prognostizierten Jahresverbrauches benötigen. Dadurch, dass Sie Ihre Wohnung nicht täglich nutzen, dürften Sie unter diese Grenze fallen.

 

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Bütikofer