Frage an Reinhard Bütikofer von Peter M. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Boris Johnson hat ja nun das britische Parlament beurlaubt, vermutlich um die Einbringung eines Gesetzesentwurfs gegen einen No-Deal Brexit zu torpedieren. Sehen Sie aus europäischer Sicht eine Möglichkeit den Brexit, im Interesse des Zustandekommens eines Deals, zu verschieben bis die Queen ihre Rede gehalten hat und das britische Parlament wieder arbeitet?
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Zuschrift und bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung.
Ich begrüße es ausdrücklich, dass, auch wenn das Gesetz gegen einen No-Deal-Brexit erfreulicherweise noch vor der Parlamentspause verabschiedet werden konnte, der britische Supreme Court diese Pause am 24. September für rechtswidrig erklärt hat. Das ist ein großer Sieg der Rechtsstaatlichkeit. Das Parlament hätte zwar auch ohne die Gerichtsentscheidung seine Arbeit vor dem geplanten Brexit-Termin wieder aufgenommen, allerdings erst Mitte Oktober und somit nur rund zwei Wochen vor dem aktuellen Brexit-Datum.
Das beherrschende Thema der letzten Plenarwoche in Straßburg war ebenfalls der Brexit. Am 18. September hat das Europäische Parlament mit großer Mehrheit eine Stellungnahme verabschiedet, mit der es seine Unterstützung für einen geordneten Austritt bekräftigt und sich gegen ein Austrittsabkommen ohne Backstop ausgesprochen hat. Eine erneute Verschiebung des Brexit-Datums soll nur unter bestimmten Bedingungen möglich sein, beispielsweise um einen No-Deal-Brexit zu vermeiden. Die Stellungnahme ist unter folgendem Link zu finden: http://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2019-0016_DE.pdf . Auch die Europäische Kommission und die EU-27 sind gegen einen No-Deal-Brexit. Es zeigt sich, dass die EU-27 und das Europäische Parlament sich in der Brexit-Frage nicht auseinanderdividieren lassen. In meinem Bericht aus Straßburg, den Plenarnotizen, gehe ich darauf ebenfalls ein: https://www.reinhardbuetikofer.eu/2019/09/19/brexit-saga-nr-buetis-plenarnotizen-september-2019/ .
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Bütikofer