Frage an Reinhard Bütikofer von Andreas H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Herr Bütikofer...
Erst mal find ich es toll, dass Sie sich die Zeit nehmen in diesem Forum auf Fragen zu antworten.
Sie waren der erste Europa - Abgeordeter den ich im Internet finden konnte, deswegen richte ich mich mit meiner Frage zunächst an Sie.
Meine Schwiegereltern sind gebürtige Slowenen und haben ca. 30 Jahre als "Gastarbeiter" in Berlin gelebt und sich sogar dort als Paar gefunden.
Jetzt sind sie zurück nach Slowenien gezogen und es passierte folgendes:
Ohne großen Hintergedanken hatte mein Schwiegervater einen Fahnenmast (wie es ihn mittlerweile in Deutschland in jedem Supermarkt zu kaufen gibt) aufgestellt und die deutsche Fahne gehisst.
Nach kurzer Zeit kam die Polizei angefahren und die Streifenpolizisten verlangten die Fahne wieder zu entfernen, da das wohl nicht erlaubt sei.
Als ich das hörte war ich sehr empört.
Mann stelle sich vor in Deutschland würde jemandem verboten werden die Fahne eines anderen EU-Landes zu hissen...
Vielleicht könnten Sie mal einen slowenischen EU - Kollegen befragen ob er Kenntnis hat von einem slowenischen Gesetz, welches das hissen der deutschen Fahne in Slowenien verbietet.
Wenn ihnen das nicht möglich ist würde ich mich freuen, wenn Sie mir eine Stelle benennen können an die ich mich bezüglich dieser Frage wenden kann.
Über eine Antwort an meine angegebene E-mail - Adresse würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Hagemann
Sehr geehrter Herr Hagemann,
Vielen Dank für ihre Frage. Die von Ihnen geschilderte Situation ist kurios. Bei meiner Recherche bin ich auf die folgende slowenische Rechtsvorschrift gestoßen: Zakon o prekrških zoper javni red in mir, ki prav tako v tretjem odstavku 8. člena, (Uradni list RS, št. 110/O3-prečiščeno besedilo) Diese Verordnung besagt: Zastave tujih držav se smejo izobesiti samo z dovoljenjem za notranje zadeve pristojnega upravnega organa občine ali na splošen poziv. (Fahnen fremder Staaten dürfen nur mit Genehmigung der für das Innere zuständigen Verwaltungsbehörde einer Gemeinde oder in öffentlichen Anliegen aufgestellt werden.) http://www.gottschee.de/forum/messages/166.html Die Verordnung trat 1974 in Kraft und wurde 2003 vom Parlament bestätigt. Es ist also nicht nur das öffentliche Aufhängen von deutschen Flaggen ohne Bewilligung der Bezirksverwaltung untersagt, sondern gilt das Verbot für Flaggen aller Länder, außer der Flaggen der Republik Slowenien, Ungarn und Italien.
Einen Beitrag zu diesem Thema finden Sie auch im folgenden Forum, das sich mit juristischen Fragen in Slowenien beschäftigt: http://www.pravna-varnost.si/kdn_id.php?kdn_id=13 Dieser Verordnung nach urteilend war die Reaktion der Polizisten rechtmäßig. Jedoch könnte ihr Vater versuchen, eine Genehmigung bei der Bezirksverwaltung zu erhalten und so seine Flagge hissen.
Ich habe mich mit der Bitte um weitere Auskunft an die slowenischen Behörden gewandt. Falls da noch etwas Neues an Informationen heraus kommt, trage ich das später nach.
Mit freundlichen Grüßen,
Reinhard Bütikofer