Frage an Reiner Budnick von Jörg B. bezüglich Umwelt
Im Altlastenfall am De-Haen-Platz in Hannover sind Schicksale entstanden, die künftig für andere Fälle vermieden und für diesen Fall finanziell rückabgewickelt werden müssen, indem auch in Niedersachsen ein Altlastenfonds eingerichtet wird, der diesen Namen verdient.
Ein bestehende sogenannte Härtefallfonds ist allenfalls Trostpflaster und kann nicht über die tatsächlichen Defizite hinwegtäuschen.
Wir sehen die dringende Notwendigkeit politischen Handelns:
1. Einrichtung eines Altlastenfonds zur Unterstützung Altlastengeschädigter analog NRW
2. Nutzung dieses Altlastenfonds zur finanziellen Rückabwicklung im Falle der Sanierung am De-Haën-Platz zugunsten der EigentümerInnen
3. Informationsverpflichtung der Unteren Bodenschutzbehörde über Eintragungen ins Altlastenverzeichnis gegenüber den EigentümerInnen mit Nachweis
Uns interessiert Ihre Meinung zu diesem Themenfeld. Wir würden gern wissen, ob Sie im Falle einer erfolgreichen Kandidatur für unser Anliegen eintreten würden.
Sehr geehrter Herr Baltruweit,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:
zu 1. Einrichtung eines Altlastenfonds zur Unterstützung Altlastengeschädigter analog NRW
Neben einigen anderen Altlastenfällen zeigt insbesondere der Altlastenfall am De-Haen-Platz, dass die Einrichtung eines Altlastenfonds auf Landesebene mehr als überfällig ist. Zudem finde ich es ungerecht, wenn sich die Anwendung des BUNDES-Bodenschutzgesetzes in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich auf die unverschuldet von einer Altlast betroffenen Eigentümer auswirkt. Die Unterstützung von Altlastengeschädigten in NRW halte ich für vorbildlich. Auf jeden Fall ist bei der Einrichtung eines Altlastenfonds sicherzustellen, dass dieser mit finanziellen Mitteln in ausreichender Höhe versehen ist, so dass auch bei komplexeren Altlastenfällen eine umfassende Unterstützungsleistung möglich ist.
Zu 2. Nutzung dieses Altlastenfonds zur finanziellen Rückabwicklung im Falle der Sanierung am De-Haën-Platz zugunsten der EigentümerInnen
Grundsätzlich ja - schließlich ist das in erster Linie eine Frage des politischen Wollens.
Zu 3. Informationsverpflichtung der Unteren Bodenschutzbehörde über Eintragungen ins Altlastenverzeichnis gegenüber den EigentümerInnen mit Nachweis
Grundstückseigentümer sollten von der unteren Bodenschutzbehörde verpflichtend über Eintragungen ins Altlastenverzeichnis informiert werden. Ebenso müssen die Eintragungen in ein Altlastenverzeichnis auch für Immobilienkäufer zugänglich sein. Wünschenswert ist die Veröffentlichung aller Geo-Daten zu Umweltbelastungen, sofern diese datenschutzrechtlich unbedenklich sind.
Mit freundlichen Grüßen
Reiner Budnick