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Rebecca Schamber
SPD
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Frage von Carina S. •

Wie setzen Sie sich dafür ein, dass aus dem Tier"nutz"gesetz ein wirkliches Tierschutzgesetz wird?

Sehr geehrte Frau Schamber,

das Tierschutzgesetz wird aktuell überarbeitet. Leider sollen viele grausame Praktiken weiterhin erlaubt sein, so z.B. die Anbindehaltung bei Rindern. Es kann doch nicht richtig sein, dass ein fühlendes Lebewesen fast sein ganzes Leben an ein und derselben Stellen stehen muss, sich nicht drehen kann, in seinen eigenen Ausscheidungen steht/liegt, dass die Muskeln verkümmern, dass sie keinen Körperpflege betreiben können, keinen körperlichen Kontakt zu Artgenossen haben... Die Anbindehaltung muss komplett verboten werden ohne Ausnahme!!! Gleiches gilt für die Kastenstände bei Schweinen.

Bitte nutzen Sie Ihre Stimme für die Tiere! Nur wir können Ihnen helfen!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Anregungen zum neuen Gesetzesentwurf zum Tierschutzgesetz und Ihr Interesse am Tierschutz.

Für die Anbindehaltung von Rindern (Esel, Ziege, Rind etc.) gilt: Die ganzjährige Anbindehaltung wird in zehn Jahren verboten. So haben wir es im Koalitionsvertrag festgehalten. Wie genau der Weg dorthin aussieht und welche Ausnahmeregelungen es geben wird, muss jetzt verhandelt werden.

Wenn der Gesetzentwurf im September in die parlamentarische Beratung mit unseren Koalitionspartnern geht, wird die SPD-Bundestagsfraktion die Punkte, die auch Sie anführen, ansprechen und miteinbeziehen. 

Ich danke Ihnen nochmals für Ihr Engagement und Ihre klare Haltung gegen Tierquälerei.

Mit freundlichen Grüßen

Rebecca Schamber, MdB

 

 

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