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Rebecca Schamber
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Frage von Nadine Z. •

Auf welches Geschlecht erstreckt sich die Wehrpflicht ?

Sehr geehrte Frau Schamber,

gem. dem Wehrpflichtgesetz können nur Männer wehrpflichtig sein (§ 1 WPflG). Sind mit dieser Rechtsnorm die biologischen Männer oder die Menschen gemeint, die sich als Männer identifizieren ?Oder erstreckt sich das Gesetz nur auf diejenigen, die über einen männlichen Geschlechtseintrag verfügen? Und warum gilt in diesem Zusammenhang das Gesetz nur für Männer ? Und ab wann gilt man als Mann im Hinblick auf § 1WPflG ? Vielen Dank für Ihre Antwort.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Z.,

in Deutschland ist die Wehrpflicht in Artikel 12a des Grundgesetzes verankert und durch das Wehrpflichtgesetz geregelt. Derzeit ist die allgemeine Wehrpflicht ausgesetzt. Abgeschafft wurde sie jedoch nie.

Die Wehrpflicht besteht weiterhin im Spannungs- und Verteidigungsfall. Sie gilt nur dann, wenn der Deutsche Bundestag den Verteidigungsfall nach Art. 115a des Grundgesetzes festgestellt hat – also die Bundesrepublik angegriffen wird oder ein solcher Angriff „unmittelbar droht“. Dann können Männer zwischen 18 und 60 Jahren zum Wehrdienst eingezogen werden. Die Wehrpflicht erstreckt sich auf Männer im rechtlichen Sinne, also auf Personen, die im Standesamt als männlich eingetragen sind. 

Frauen sind zwar nach Artikel 12a GG nicht zum Dienst in den Streitkräften verpflichtet, als Maßnahme der Gleichstellung wird jedoch der Freiwillige Wehrdienst für Frauen geöffnet.

Mit freundlichen Grüßen

Rebecca Schamber

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