Frauen sind zwar nach Artikel 12a GG nicht zum Dienst in den Streitkräften verpflichtet, als Maßnahme der Gleichstellung wird jedoch der Freiwillige Wehrdienst für Frauen geöffnet.
Zurzeit fehlt es nach meiner Überzeugung an einer ausreichenden Beweislast, die ein Verbot vor dem Bundesverfassungsgericht rechtfertigen würde. Und ich befürchte, dass es ohne eine belastbare Grundlage wahrscheinlich wäre, dass ein Antrag scheitern würde.
Für wirksame Maßnahmen in Deutschland soll die Nationale Biodiversitätsstrategie der Bundesregierung sorgen, die wir im Herbst 2024 beschließen werden.