Was tun Sie im Rahmen des neuen Tierschutzgesetzes um Anbindehaltung (auch saisonal) endgültig und ohne Ausnahme zu verbieten?
Sehr geehrte Frau H.,
vielen Dank für Ihre Anregungen zum neuen Gesetzesentwurf zum Tierschutzgesetz und Ihr Interesse am Tierschutz.
Für die Anbindehaltung von Rindern (Esel, Ziege, Rind etc.) gilt: Die ganzjährige Anbindehaltung wird in zehn Jahren verboten. So haben wir es im Koalitionsvertrag festgehalten. Wie genau der Weg dorthin aussieht und welche Ausnahmeregelungen es geben wird, muss jetzt verhandelt werden.
Wenn der Gesetzesentwurf im September in die parlamentarische Beratung mit unseren Koalitionspartnern geht, wird die SPD-Bundestagsfraktion die Punkte, die auch Sie anführen, ansprechen und miteinbeziehen.
Ich danke Ihnen nochmals für Ihr Engagement und Ihre klare Haltung gegen Tierquälerei.
Mit freundlichen Grüßen
Rebecca Schamber, MdB