Sehr geehrte Frau Schamber, können Sie mir erklären, warum die Gruppen der Rentner*innen und Pensionär*innen bei der Energiepauschale von 300 Euro nicht berücksichtigt werden?
Ich frage Sie dies als Bewohner Ihres Wahlkreises.
Nordwall
Sehr geehrter Herr K.,
Sie haben mir geschrieben und gefragt, warum Rentner bzw. Pensionäre bei den Energie-Entlastungspaketen nicht berücksichtigt würden. Ich will Ihnen im Folgenden gern die Maßnahmen näher erläutern.
Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine hat die ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft. Die stark steigenden Kosten für Strom, Lebensmittel, Heizung und Mobilität sind für viele Bürgerinnen und Bürger zu einer großen Belastung geworden. Manche der Kosten sind unmittelbar spürbar, wie zum Beispiel der Benzinpreis. Andere werden sich durch höhere monatliche Vorauszahlungen oder Nachzahlungen erst verzögert im Geldbeutel bemerkbar machen. Auch besonders betroffene Unternehmen kommen zunehmend in Schwierigkeiten.
Es ist klar, dass die Bundesrepublik durch Diversifizierung und Verbrauchsreduktion schnellstens unabhängig von russischen Energieimporten werden muss. Gleichzeitig bedarf es weiterer Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger. Dafür haben wir zwei Entlastungspakete geschnürt.
Die vereinbarten Entlastungsmaßnahmen beider Pakete werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Familien, Studierende sowie Unternehmen entlasten. Auch Rentnerinnen und Rentner profitieren vom Wegfall der EEG-Umlage, von der abgesenkten Energiesteuer auf Kraftstoffe, von der ÖPNV-Aktion und – wenn sie staatliche Leistungen beziehen - von den Einmalzahlungen und dem Heizkostenzuschuss beim Wohngeld (46 Prozent der Wohngeldbezieher sind Rentner). Hinzu kommt die Rentenerhöhung für alle 22 Millionen Rentnerinnen und Rentner (5,3 Prozent in Westdeutschland und 6,1 Prozent in Ostdeutschland) am 1. Juli 2022.
Die Maßnahmen des ersten Entlastungspaketes vom 23. Februar 2022 sind:
• Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli: Dadurch spart ein Drei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 6.000 Kilowattstunden 133 Euro.
• Erhöhung der Fernpendlerpauschale rückwirkend zum 1. Januar 2022 auf 38 Cent ab dem 21. Kilometer. Zudem können höhere Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden.
• Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger, Azubis und Studierende: Der Zuschuss wird automatisch ohne Antragstellung ausbezahlt und beträgt für eine Person 270 Euro; bei zwei Personen 350 Euro und bei jeder weiteren Person je 70 Euro. Studierende und Azubis erhalten einmalig 230 Euro.
• Einmalzahlung von 100 Euro für Bedürftige: Davon profitieren vor allem Menschen, die Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung beziehen.
• Sofortzuschlag von 20 Euro pro Monat für von Armut betroffene Kinder: Bis zur Einführung der Kindergrundsicherung helfen wir damit denjenigen Kindern, die besondere finanzielle Unterstützung brauchen.
• Höherer Grundfreibetrag: Der steuerfreie Anteil des Einkommens steigt von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro.
• Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags um 200 Euro auf 1200 Euro. Der erhöhte Freibetrag gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022.
• Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro: Damit erhöhen wir das Nettoeinkommen für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland.
• Verlängerung des Kurzarbeitergeldes: Wir verlängern die Sonderregelungen bis zum 30. Juni 2022 und unterstützen damit Beschäftigte und Unternehmen in der Pandemie.
• Steuerliche Erleichterungen: Wir entlasten weiterhin die Wirtschaft in der Pandemie und haben das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen.
Die Maßnahmen des zweiten Entlastungspaketes vom 24. März 2022 sind:
• Energiepreispauschale von 300 Euro für einkommenssteuerpflichtige Erwerbstätige und Selbständige. Zudem unterliegt die Pauschale der Einkommenssteuer, so dass sie umso geringer ausfällt, je höher der Steuersatz ist.
• Einmalbonus von 100 Euro für jedes Kind: Damit federn wir besondere Härten für Familien ab. Der Bonus wird auf den Kinderfreibetrag angerechnet.
• Einmalzahlung von 100 Euro für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen: Die Zahlung gilt zusätzlich zu der bereits im Februar beschlossenen Einmalzahlung von 100 Euro.
• Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe: 3 Monate lang 30 Cent weniger für Benzin und 14 Cent weniger für Diesel (europäisches Mindestmaß) .
• ÖPNV-Flatrate für 9 Euro pro Monat: Sie gilt 90 Tage lang für alle Bürgerinnen und Bürger.
Stärkung des Ordnungsrahmens
• Entlastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleisten: Wir werden alle Möglichkeiten prüfen, durch kartell- und wettbewerbsrechtliche Maßnahmen sicherzustellen, dass die Absenkung der Energiesteuern und sinkende Rohstoffpreise auch wirklich an die Kunden und Kundinnen weitergegeben werden.
• Stärkung der Marktaufsicht und -regulierung: Wir wollen – auch mit unseren europäischen Partnern – an Lösungen arbeiten, um künftigen Fehlentwicklungen auf den Rohstoffmärkten besser begegnen zu können.
Verringerung des Energieverbrauchs
• Förderung von energieeffizienten Gebäuden: Wir reformieren das Gebäudeenergiegesetz und legen im Neubau ab 1. Januar 2023 den Effizienzstandard 55 fest. Zudem soll ab 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Außerdem werden wir den Austausch von über 20 Jahre alten Heizungsanlagen erleichtern.
• Stärkung der Fernwärme: Wir werden eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung einführen und als zentrales Koordinierungsinstrument für lokale, effiziente Wärmenutzung verankern. Wir wollen bei der Fernwärme für 2030 einen Anteil von mindestens 50 Prozent klimaneutraler Wärme erreichen. Dazu werden wir unter anderem dafür sorgen, dass Abwärme schnell und unkompliziert in die Fernwärme integriert werden kann.
Ich bin mir bewusst, dass es Ihnen um die Einmalzahlung geht, von der nur die Rentnerinnen und Rentner profitieren, die Wohngeld oder Grundsicherung erhalten, möchte aber noch einmal betonen, dass es auch eine Reihe von Maßnahmen gibt, von der alle profitieren. Ich bitte um Verständnis dafür, dass der Staat nicht endlos finanziellen Ausgleich leisten kann. Die getroffenen Maßnahmen sollen gezielt die entlasten, die beispielsweise beruflich auf den PKW angewiesen sind und keine Alternativen dazu haben. Die Lösung, die Pauschale über den Einkommensteuersatz zu besteuern, ist relativ unbürokratisch und stellt sicher, dass Bezieher hoher Einkommen weniger Zuschuss erhalten, als Geringverdiener. Ob es ein weiteres Entlastungspaket geben wird, steht noch nicht fest. Wir wissen nicht, wie sich die weltpolitische Lage weiter entwickelt. Dafür bitte ich für Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Rebecca Schamber, MdB