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Rebecca Schamber
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Frage von Karin V. •

Könnte man die Erhöhung der Tabaksteuer auf E-Zigaretten §2 (1) Nr. 7 Tabaksteuergesetz in einen aktuellen Gesetzentwurf mit aufnehmen und ab Verkündung auf 70ct pro ml erhöhen?

Sehr geehrte Frau Schamber,

ich habe gerade beim Einkauf eine ungeheure Menge an E-Zigaretten direkt an der Kasse so dass sie auch jeder sieht gesehen. Ich finde das unverantwortlich. Um schnell zu handeln wäre es doch das einfachste wenn die E-Zigaretten spontan um ca 50% im Preis steigen.

Anscheinend sind sie noch zu billig sonst würden die Läden sich nicht so viele davon hinstellen.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau V.

gern beantworte ich Ihre Anfrage.

Ich stimme Ihnen zu, dass die oftmalige Platzierung von E-Zigaretten an der Kasse nicht optimal ist. 

Den zunehmenden Konsum dieser Art Produkte durch Jugendliche betrachte ich ebenfalls mit Sorge. Darüber hinaus sind die sehr beliebten Einweg E-Zigaretten ökologisch sehr bedenklich.

Hier gibt es allerdings eine erfreuliche Nachricht: Ab dem 18. Februar 2024 gilt in der Europäischen Union eine neue Batterieverordnung. Mit der neuen Batterieverordnung sollen Sicherheit und Umweltverträglichkeit von Batterien und Akkus gewährleistet werden. Ziel der EU-Batterieverordnung ist, den ökologischen Fußabdruck von Batterien zu verbessern und die Kreislaufwirtschaft zu fördern. Die neue EU-Batterieverordnung hat zur Folge, dass ein Einweg-E-Zigarette-Verbot in den Mitgliedsstaaten wahrscheinlich kommen wird. Seit Inkrafttreten gilt ein Übergangszeitraum, der noch bis zum 18. Februar 2027 gilt. Andere E-Zigaretten-Produkte bleiben jedoch. In Deutschland gilt weiterhin das allgemeine Werbeverbot für Tabakprodukte, dies gilt auch für E-Zigaretten. 

2021 hat der Deutsche Bundestag das sogenannte Tabaksteuermodernisierungsgesetz beschlossen. Der Gesetzgeber hat damit eine Anpassung der Tabaksteuertarife beschlossen und auf den sich verändernden Tabakwarenmarkt und das Konsumverhalten reagiert. Mit diesem Gesetz ist eine regelmäßige Erhöhung der Steuertarife für Tabakprodukte bis 2026 beschlossen worden. Ebenso wurden beispielsweise E-Zigaretten mit in die Besteuerung aufgenommen. 

Die Preise für die von Ihnen angesprochenen E-Zigaretten werden also wie angesprochen zunächst bis zum Jahr 2026 weiterhin kontinuierlich steigen.

Mit freundlichen Grüßen

Rebecca Schamber, MdB


 

 

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