(...) Die von Ihnen kritisierte Strahlenschutzverordnung wurde 2001 auf Bundesebene verabschiedet. Die Bund-Strahlenschutzverordnung sah in der Tat vor, die Regelungen zur Freimessung leicht radioaktiver Abfälle aufzuweichen, Betreiber von Atomanlagen konnten also ab dem Jahr 2001 die Freigabe leicht radioaktiven Materials (für Schrotthändler, Straßenbau usw.) schon für geringere Grenzwerte als vor dem Jahr 2001 beantragen. (...)
(...) vielleicht kann Ihnen die Bürgerberatung der Europäischen Kommission weiterhelfen. Aufgabe des Eurojus Service ist die Information und juristische Beratung der Bürgerinnen und Bürger in Fragen des Gemeinschaftsrechts und dessen Anwendung im nationalen Recht. Ratsuchende werden ggf. (...)
(...) Neue Grenzwerte und Leistungsgrenzen können dazu beitragen, dass trotz zunehmender Nutzung von fester Biomasse Staubemissionen in Wohngegenden gesenkt werden können. Beruhigen könnte Sie darüber hinaus auch die Tatsache, dass die Belastung durch Feinstaub in Wohngebieten in der Regel niedriger ist als im Straßenraum. Es ist daher anzunehmen, dass die Kinder, die in Neubaugebieten wohnen und spielen mit weniger Gesundheitsbeeinträchtigungen davon kommen als ihre Freunde, die entlang großer Straßen in Innenstädten leben. (...)
(...) Die Situation im Flugverkehr ist tatsächlich anachronistisch. Die Steuerbefreiung von Kerosin erlaubt den Airlines heute, ihre Kunden zum Taxipreis zu befördern. Auf der Strecke bleiben dabei nicht nur die konkurrierenden steuerzahlenden Bahnen, sondern auch das Klima, das ganz extrem unter dem boomenden Luftverkehr zu leiden hat. (...)
(...) ich kann Sie gut verstehen - ich kämpfe jeden Tag für mehr Taten und weniger Worte im Bereich des Klimaschutzes. (...) Für eine nachhaltige Landwirtschaft....und bin immer wieder enttäuscht, wenn mir die Ergebnisse der Abstimmungen des Europaparlaments vor Augen halten, wie weit wir doch von einem tatsächlichen (und dringend notwendigen!) energiepolitischen Paradigmenwechsel entfernt sind. (...)
(...) als Grüne bin ich davon überzeugt, dass das sogenannte Ehegattensplitting ungerechtfertigte Unterschiede zu eingetragenen Lebenspartnerschaften macht und die Ungleichheit der Erwerbseinkommensverhältnisse in der Ehe fördert. Trotzdem ist eine Steuerbegünstigung von Familien notwendig, da jede Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft eine Unterhaltsgemeinschaft darstellt, die füreinander einstehen muss. (...)