
Für mich hat das Thema weniger mit Spaltung der Gesellschaft zu tun, sondern vor allen Dingen mit sozialer und gesellschaftlicher Rücksichtnahme eines jeden gegenüber seinen Mitbürgerinnen und Mitbürgern.
Tobias Koch
Für mich hat das Thema weniger mit Spaltung der Gesellschaft zu tun, sondern vor allen Dingen mit sozialer und gesellschaftlicher Rücksichtnahme eines jeden gegenüber seinen Mitbürgerinnen und Mitbürgern.
Hierzu möchte ich auf meine Antwort auf die Frage von Rogall vom 6. August verweisen.
Ich erlaube mir, auf die Antwort von Herrn Kiesewetter hierzu zu verweisen, der ich nichts hinzuzufügen habe.
Das Bundesverfassungsgericht ist entsprechend des in Deutschland geltenden Demokratie- und Gewaltenteilungsprinzips unabhängig.
(...) ich denke, ich habe Ihre Fragen bereits ausführlich in meiner Antwort vom 6. August beantwortet.
Kriegsverbrechen können nur von natürlichen Personen begangen werden, also einzelnen Personen und nicht Organisationen oder Staaten als solche.