Warum ist der Bürger schutzlos gegen willkürliche TV-Gebührenerhöhung?
Durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes kann nun doch noch das Verlangen auf Gebührenerhöhung durchgesetzt werden. Bisher war für dieses Verlangen ein Schutz eingebaut, wonach die Abgeordneten der Landesparlamente zustimmen mussten. Dank einem "Nein" eines Landesparlaments war dieses Verlangen gestoppt worden. Mit Entscheidung v. 05.08.2021 ist dieses Nein nun nicht mehr zulässig. Die Abgeordneten dürfen demnach also nur noch mit "Ja" stimmen??? Dann bräuchte man diese ja auch gar nicht mehr zu fragen, was einer Aushebelung der Demokratie entspricht. Das FS-Programm wird immer schlechter, nicht so die Gehälter der zahlreichen Intendanten, z.B. Tom Buhrow mit 404.000 €/Jahr (Quelle Frankfurter Allgemeine 06.07.2021, https://www.faz.net/-gsb-adgxg). Wie wollen Sie dem erhöhtem Gebührenverlangen Einhalt gebieten, wenn den Landesparlamenten die Entscheidungsfreiheit genommen wird?
Sehr geehrte Frau Henning,
vielen Dank für Ihre Frage.
Hierzu möchte ich auf meine Antwort auf die Frage von Rogall vom 6. August verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus