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Ralph Brinkhaus
CDU
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Frage von Heike R. •

Was unternimmt die Fraktion gegen die Aushöhlung unserer Demokratie

Maulkorb für demokratisch gewählte und nach GG unabhängige Abgeordnete?

Sehr geehrter Herr Brinkhaus,
im GG Art. 38 (1) steht eindeutig :Die Abgeordneten ....sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.!

Wieso "müssen" Landesparlamente Gebührenerhöhungen der Öffentlich Rechtlichen zustimmen, wenn ein "Nein" nicht akzeptiert wird? Dies ist doch, meinerAnsicht nach, zutiefst undemokratisch, weil ein klares Verbot der vom GG garantierten Gewissensentscheidung!
Wer eigentlich kann überhaupt den Öffentlich Rechtlichen einen Sparzwang „verpassen“ und Gebührenerhöhungen verhindern, wenn dies als Verfassungsbruch gewertet wird???
Wann und wie will der Gesetzgeber den Abgeordneten wieder Ihre Gewissensentscheidung garantieren?

MfG
Heike Rogall

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Rogall,

vielen Dank für Ihre erneute Frage.

Bei der von Ihnen angesprochenen Thematik handelt es sich um einen Rechtsstreit vor dem Bundesverfassungsgericht, bei dem es eben genau um eine Grundgesetzfrage geht.

Wie Sie richtig sagen, wurde der Erhöhung des Rundfunkbeitrags 2020 nicht zugestimmt, da in Sachsen-Anhalt die dafür notwendige Abstimmung im Landtag abgesagt wurde. Die ARD-Anstalten, das ZDF und das Deutschlandradio haben daraufhin Verfassungsbeschwerde eingelegt, da sie durch die Nicht-Erhöhung eine mögliche Verletzung der Rundfunkfreiheit sehen, die das Grundgesetz in Artikel 5 garantiert. Entsprechend der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgt daraus, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch folglich "bedarfsgerecht" finanziert werden muss.

Das Bundesverfassungsgericht ist entsprechend des in Deutschland geltenden Demokratie- und Gewaltenteilungsprinzips unabhängig.

Mit freundlichen Grüßen

Ralph Brinkhaus

 

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