
(...) das Einkommen eines Landwirts besteht erfreulicherweise ja nicht ausschließlich aus Direktzahlungen der EU. Eine Veröffentlichung der erhaltenen Direktzahlungen ist daher nicht vergleichbar mit der von Ihnen "angeregten" Veröffentlichung der Gehälter der im öffentlichen Dienst Beschäftigten. (...)