Frage an Ralf Walter von Theo S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Walter,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre
Antwort. Leider sehe ich nicht alles beantwortet. So würde ich gern wissen, ob Sie es nicht auch für richtig und konsequent halten würden, wenn alle Empfänger staatlicher Gelder im Sinne einer größtmöglichen Transparenz mit Namen und Ortsangabe veröffentlicht werden. In Ihrer Antwort schreiben Sie, eine Angabe nur der Betriebsgröße in der Landwirtschaft bringe keine ausreichende Transparenz. Gleiches gilt dann aber auch für Ihren Hinweis auf den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Dort sind verschiedene Gehaltsstufen veröffentlicht, aber nicht die persönlichen Gehälter der einzelnen Beschäftigten. Ebenso die Empfänger staatlicher Tranferleistungen werden nicht persönlich genannt. Ist hier nicht ein Defizit an Transparenz, wenn alle Menschen nach dem Grungesetz gleich sind?
Mit freundlichen Grüßen
Theo Staars
Sehr geehrter Herr Staars,
das Einkommen eines Landwirts besteht erfreulicherweise ja nicht ausschließlich aus Direktzahlungen der EU. Eine Veröffentlichung der erhaltenen Direktzahlungen ist daher nicht vergleichbar mit der von Ihnen "angeregten" Veröffentlichung der Gehälter der im öffentlichen Dienst Beschäftigten.
Ich möchte Sie nochmals darauf hinweisen, dass der öffentliche Dienst und dessen Ausgestaltung nicht in den Zuständigkeitsbereich der EU fällt, sondern ausschließlich Sache der Mitgliedstaaten ist.
Gleiches gilt für Ihren Vorschlag auch die "Empfänger staatlicher Transferleistungen" zu veröffentlichen. Die Situation der Landwirte ist allerdings mit der von ALG II-Empfängern nicht vergleichbar und ich denke auch nicht, dass ein Landwirt dies so sehen möchte.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Walter