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Frage von Theo S. •

Frage an Ralf Walter von Theo S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Walter,

die EU hat eine Verordnung erlassen, nach der die Empfänger von Direktzahlungen in der Landwirtschaft mit vollständigem Namen und Ortsangabe veröffentlicht werden müssen. Bedenken, damit würde eine Neiddiskussion entfacht, wurden verneint. Die Öffentlichkeit habe ein Recht zu erfahren, was mit Steuergeldern geschieht. Dazu meine Fragen:
Wenn man keine Neiddiskussion möchte, wäre es nicht möglich gewesen die Zuwendungen nach verschiedenen Betriebsgrößen und deren Anteilen zu veröffentlichen?
Wenn man der Argumentation der EU konsequent folgt, ist es dann nicht notwendig die Gehälter alle im öffentlichen Dienst Beschäftigten mit Namen und Ortsangabe zu veröffentlichen?
Würde Gleiches nicht auch für die Empfänger staatlicher Transferleistungen wie z. B. Hartz 4 gelten?
Alle genannten Gruppen haben nach derzeitiger Rechtslage einen Anspruch auf die Zahlungen und müssten dann doch auch gleich behandelt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Theo Staars

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Staars,

in Ihrer Anfrage auf abgeordnetenwatch.de vom 5.April zum Thema "Veröffentlichung der Empfänger von Agrarbeihilfen" beziehen Sie sich auf die Verordnung (EG) Nr. 259/2008 vom 18. März 2008 ( http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:076:0028:0030:DE:PDF ). Sie ist Teil der Transparenzinitiative der EU-Kommission, mit der u.a. eine Erhöhung der Legitimität der EU-Politiken durch Offenlegung des Ausgabeverhaltens erreicht werden soll. Von dieser Initiative sind nicht nur die Empfänger von Agrarbeihilfen betroffen, sondern alle Empfänger von EU-Mitteln, so dass von einer "Ungleichbehandlung" nicht gesprochen werden kann.

Sie fragen, ob es nicht möglich gewesen wäre, "die Zuwendungen nach verschiedenen Betriebsgrößen und deren Anteilen zu veröffentlichen". Diesbezüglich möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die weitere Ausgestaltung den Mitgliedstaaten überlassen ist. D.h., dass die Mitgliedstaaten selbst entscheiden können, ob sie neben den Grunddaten (Name, Gemeinde und empfangene Beträge) noch weitere Informationen veröffentlichen möchten (Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung). Sollten Sie aber gemeint haben, dass anstelle des Namens und der Anschrift nur eine Aufschlüsselung nach Betriebsgrößen hätte erfolgen sollen, so würde dies ja gerade nicht zu mehr Transparenz führen.

Gehälter des öffentlichen Dienstes sind dadurch transparent, dass der "Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst" (TVöD) für jeden allgemein zugänglich und einsehbar ist ( http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_122688/Internet/Content/Themen/Oeffentlicher__Dienst/Tarifbeschaeftigte/Neugestaltung__des__Tarifrechts__des__oeffentlichen__Dienstes.html ). Alle weiteren Veröffentlichungen sind, soweit sie nationalstaatlich vergeben werden, auch Sache der einzelnen Staaten.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Walter